Hallo,
brauche Euren Rat. Seit gestern komme ich nicht mehr auf die Internetseite eines mittelständischen Unternehmens, welche für die Öffentlichkeit Kundeninformationen bereit hält und schon immer zugänglich war und ist.
Ich werde mit der Meldung abgefertigt:
"Sie haben nicht die erforderliche Berechtigung um die Seite anzuzeigen."
Darf das Unternehmen einzelnen Kunden den Zugang verweigern?
Kann ich trotzdem mit "legalen" und einfachen Mitteln wieder auf diese Seite kommen?
Wenn ja, wie?
Luna21
Viren, Spyware, Datenschutz 11.241 Themen, 94.650 Beiträge
Moin,
als kleine Ergänzung:
"Darf das Unternehmen einzelnen Kunden den Zugang verweigern?"
--> jeder website-betreiber darf mit technischen Hilfsmittel festlegen, wer auf seine Seiten darf und wer nicht!
das ist völlig legal und Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Informationen irgendeiner Seite!
Vielleicht hast Du in Deinem Browser aber auch einfach nur die "anonyme Benutzeranmeldung" aktiviert ... und die Seite fordert inzwischen eine Angabe von Benutzernamen und Passwort (z.B. nach erfolgter Registrierung etc.)?
Wenn Du Hacking-Tipps willst --> vergiss es!!!!!!!
Gruß
Andylol