Hallo,
brauche Euren Rat. Seit gestern komme ich nicht mehr auf die Internetseite eines mittelständischen Unternehmens, welche für die Öffentlichkeit Kundeninformationen bereit hält und schon immer zugänglich war und ist.
Ich werde mit der Meldung abgefertigt:
"Sie haben nicht die erforderliche Berechtigung um die Seite anzuzeigen."
Darf das Unternehmen einzelnen Kunden den Zugang verweigern?
Kann ich trotzdem mit "legalen" und einfachen Mitteln wieder auf diese Seite kommen?
Wenn ja, wie?
Luna21