Hallo,
brauche Euren Rat. Seit gestern komme ich nicht mehr auf die Internetseite eines mittelständischen Unternehmens, welche für die Öffentlichkeit Kundeninformationen bereit hält und schon immer zugänglich war und ist.
Ich werde mit der Meldung abgefertigt:
"Sie haben nicht die erforderliche Berechtigung um die Seite anzuzeigen."
Darf das Unternehmen einzelnen Kunden den Zugang verweigern?
Kann ich trotzdem mit "legalen" und einfachen Mitteln wieder auf diese Seite kommen?
Wenn ja, wie?
Luna21
Viren, Spyware, Datenschutz 11.258 Themen, 94.807 Beiträge
Ruf doch einfach mal dort an und frage ob sie ein Problem mit ihrer Internetpräsents haben.
Diese Meldung kann verschiedene Ursachen haben z.B. die html-Dateien auf deren Server haben falsche Berechtigungen, der Server nimmt keine Anfragen entgegen und bringt diese Meldung, der Server ist absichtlich so konfiguriert, das er nach gewissen Kriterien den Zugang verweigert (z.B. wurde eine "Portalseite" vor die von dir aufgerufene Seite geschalten und nur wenn du vorher auf dem Portal warst darfst du auch diese Seite anschauen), der Webauftritt wurde umgestalltet und die von dir angeforderte Seite gibts nicht mehr das passiert z.B. wenn du direkt "www.nickles.de/static_cache/2356373.html" ansurfen willst aber die Seite mittlerweile irgendwo anders liegt oder garnichts mehr existiert.
Also vermutlich liegts nicht an dir, versuchen die Seite zu hacken würde ich ganz schnell vergessen.
Moin,
als kleine Ergänzung:
"Darf das Unternehmen einzelnen Kunden den Zugang verweigern?"
--> jeder website-betreiber darf mit technischen Hilfsmittel festlegen, wer auf seine Seiten darf und wer nicht!
das ist völlig legal und Du hast keinen Rechtsanspruch auf die Informationen irgendeiner Seite!
Vielleicht hast Du in Deinem Browser aber auch einfach nur die "anonyme Benutzeranmeldung" aktiviert ... und die Seite fordert inzwischen eine Angabe von Benutzernamen und Passwort (z.B. nach erfolgter Registrierung etc.)?
Wenn Du Hacking-Tipps willst --> vergiss es!!!!!!!
Gruß
Andylol