Aus dem Dateinamen kannst du überhaupt keine Rückschlüsse darauf ziehen, ob es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Schließlich könnte ja jemand so nett sein, der Community ein selbstgedrehtes Urlaubsvideo zur Verfügung zu stellen und, großspurig veranlagt wie er ist, das Teil einfach "Matrix Reloaded" nennen. So etwas machen bisweilen Urheberrechte-Inhaber, um die Saugerei zu sabotieren.
Wenn du Wert darauf legst, dich legal zu verhalten, bleibt also nur eine eiserne Kontrolle all dessen, was du dir herunterlädst - auf den Wahrheitsgehalt von Namen kannst du dich dann nicht verlassen. Wenn du merkst, dass es sich z.B. um einen Kinofilm handelt müsstest Du den Download sofort abbrechen und die Datei löschen; anderenfalls bötest Du sie anderen zum Download an, und Anbieten war schon vor der Urheberrechtsreform illegal.
Insofern kann ich mich den Ausführungen von Hardwaretester nur anschließen - wobei ich die Reform des Urheberrechts so verstanden habe, dass seit September auch das pure Herunterladen von geschütztem Material verboten ist und nicht nur dessen Weiterverbreitung.
CU
Olaf