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IBM Deskstar IC35L040AVER07-0 - Inaccessable Bootdevice

pqu / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi!

Ich habe folgendes Problem,
Innerhalb der letzten 2 Monate sind mir regelmässig 3 IBM
Festplatten folgenden Typs verreckt:

IBM Deskstar IC35L040AVER07-0
41.0 GB, ATA/IDE, 7.200 RPM, Model JUL 2001 N79

Die Platten sind nun fast genau 2 Jahre im Bürobetrieb eingesetzt.
Plötzlich im Windows2000 Betrieb, hängt die Maus und der
PC scheint abgestürzt zu sein.
Nach dieversen Neustarts findet das BIOS irgendwann die Platte beim Booten sporadisch nicht mehr. Dann wieder doch und es geht weiter bis ins Betriebssystem und hängt dann wieder.
Das ganze spielchen, bis irgendwann nach weiteren 10 Neustarts ungefähr nur noch ein Stop Screen mit inaccessable_boot_device kommt.
Ein anschliessendes Neuinstallieren auf einer neuen Festplatte (seagate) eliminiert das Problem.

Was hat das 1. mit diesem Bluescreen auf sich?
2. Was haben die IBM Platten evtl damit zu tun?

3. Was kann man dagegen tun oder kann man IBM / Hitachi dafür irgendwie verantwortlich machen?
Antworten bitte gerne an:6188151@gmx.de



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Dr. Hook pqu „IBM Deskstar IC35L040AVER07-0 - Inaccessable Bootdevice“
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Hi,

Zu 1:
Windows schreibt auch im laufenden Betrieb immer wieder Daten auf die Festplatte, bzw. holt sich welche. Wird dies durch einen nicht durchführbaren Zugriff verhindert, so hängt das System. Der Bluescreen ist dann gewissermaßen die Fehlermeldung.

Zu 2:
Die IBM-Platten können sehr wohl etwas damit zu tun haben. Es gab da mal eine "schwarze Serie" von Festplatten der Marke IBM. Die starben wie die Fliegen. Das war die IC35L Serie. Im Archiv wimmelt es von Beiträgen über diese Misere. Besonders interessant ist der Thread: http://www.nickles.de/c/a/forum2-537418939.htm
Hier hat der User "puhvogel" ein paar Links (in Englisch) angegeben, die sich mit diesem Fall befassen. Du kannst auch im Archiv oder bei Google einfach mal durch Eingabe des Stichwortes IC35L* nachforschen.

zu 3:
Ich bin kein Rechtsanwalt. Deswegen kann ich auch nicht sagen, ob weiter reichende
Ansprüche als der des Ersatzes des Materials (evtll. noch über die Garantiezeit hinaus) geltend gemacht werden können. Üblicherweise schotten sich die Herstellerfirmen gegenüber Folgeschäden wie Datenverlust oder Arbeitszeitausfall ab.

mfg

Dr. Hook

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