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MP3-Abgreifen = Analog-Kopie?

Tobigotchi / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, Freunde der guten Musik!


Ich habe mal folgende Frage:


Laut neuem Urheberrecht ist es legal, Audiodateien von kopiergeschützten Audio-CDs analog (!)abzugreifen, da dadurch kein Kopierschutz ausgehebelt wird. Z.B. "Escapology" von R. Williams ist kopiergeschützt. Zählt hierzu jetzt auch das Rippen von z.B. CDex.? Analog-Datei hin oder her - wenn ich sie analog abgreife und in eine MP3 umwandle - welche Technologie kann das nachweisen, ob es eine 1:1 oder Analog->MP3-Kopie ist???


Beste Grüße


2.be.us

Wenn's hart auf hart kommt, trinken die Harten aus dem Klo...
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Tilo Nachdenklich J-G-W „laß Dich nicht bange machen! Es ist nur das Umgehen des Kopierschutzes von...“
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Ich könnte jetzt noch mal umständlich darlegen wie meine Fallgeschicht konstruiert war. Aber lassen wir das.

Es reicht vielleicht der Hinweis, dass auch im analogem Zeitalter nur Privatkopien erlaubt waren. Und dass es einen Grund geben muss, auch analoges Material zu kennzeichnen. Natürlich wollen die zurückverfolgen und natürlich machen die da im privaten Bereich nicht halt. Ohne Kennzeichnung kein Zurückverfolgen und Ruhe im Privatbereich würde ich sagen, mit der Kennzeichnung kann man da nicht mehr sicher sein was kommt.

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