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MP3-Abgreifen = Analog-Kopie?

Tobigotchi / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, Freunde der guten Musik!


Ich habe mal folgende Frage:


Laut neuem Urheberrecht ist es legal, Audiodateien von kopiergeschützten Audio-CDs analog (!)abzugreifen, da dadurch kein Kopierschutz ausgehebelt wird. Z.B. "Escapology" von R. Williams ist kopiergeschützt. Zählt hierzu jetzt auch das Rippen von z.B. CDex.? Analog-Datei hin oder her - wenn ich sie analog abgreife und in eine MP3 umwandle - welche Technologie kann das nachweisen, ob es eine 1:1 oder Analog->MP3-Kopie ist???


Beste Grüße


2.be.us

Wenn's hart auf hart kommt, trinken die Harten aus dem Klo...
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J-G-W Tobigotchi „MP3-Abgreifen = Analog-Kopie?“
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laß Dich nicht bange machen!
Es ist nur das Umgehen des Kopierschutzes von Audio-CDs untersagt. Bei Analogkopien gibt es aber keinen Kopierschutz, daher ist das legal. Außerdem steht Dir noch immer das Recht auf eine/mehrere Privatkopien zu.
Dazu kommt, das ein wirtschaftlicher Schaden entstehen muß, der nachgewiesen werden muß. Also nicht wie in USA, wo man einfach mal irgend einen Extremwert ansetzt.
Solange Du nur für Dich persönlich privat kopierst, also z.B. mp3 fürs Auto etc. würde ich ohne zu Zögern den Kopierschutz aushebeln, da das Gesetz hier mit großer Sicherheit zu weit in die privaten Grundrechte eingreift, und die kann man nun mal nicht zu Gunsten der Plattenindustrie aushebeln. Ich möchte den sehen, der einen Privatmann wegen einer CD fürs eigene Auto verklagt. Das bezieht sich auf die "gewerblichen", also Schüler etc....

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