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MP3-Abgreifen = Analog-Kopie?

Tobigotchi / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo, Freunde der guten Musik!


Ich habe mal folgende Frage:


Laut neuem Urheberrecht ist es legal, Audiodateien von kopiergeschützten Audio-CDs analog (!)abzugreifen, da dadurch kein Kopierschutz ausgehebelt wird. Z.B. "Escapology" von R. Williams ist kopiergeschützt. Zählt hierzu jetzt auch das Rippen von z.B. CDex.? Analog-Datei hin oder her - wenn ich sie analog abgreife und in eine MP3 umwandle - welche Technologie kann das nachweisen, ob es eine 1:1 oder Analog->MP3-Kopie ist???


Beste Grüße


2.be.us

Wenn's hart auf hart kommt, trinken die Harten aus dem Klo...
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Tilo Nachdenklich Tobigotchi „MP3-Abgreifen = Analog-Kopie?“
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Die Technologie fällt mir nicht ein, aber es werden nicht hörbare Muster ins analoge Signal eingebaut, die auch beim konvertieren auf mp3 nicht verloren gehen. Es bleibt immer gesichert, woher das Musikstück kommt.

Ich finde das ist besonders gemein. Stell Dir mal vor Du bekommst von Bekannten oder Verwandten eine CD, individuell zusammengestellt aus Einzelstücken. Irgend ein Stück ist auf dem langen Weg zu Dir mal illegal weitergeben worden. Bei einer Durchsuchung fällt den Copyright-Jägern diese CD in die Hand, sie lesen die Nummer aus. Und um nicht 10000-Tausende zu löhnen, sollst Du Verwandte denunzieren?

Ich finde die Vorstellung Musik dürfe nicht weitergeben werden, nur weil es die Industrie nicht schafft die gewerbliche Schwarzbrennerei zu bekämpfen, nach wie vor pervers, weil meiner Meinung nach bei der Verfolgung bzw. mit den schärferen Gesetzen viel zu sehr in meine Rechte eingegriffen wird. Insbesondere der Anschlag auf die analoge Kopie ist dreist. Andere wichtige Industrien, wie Rundfunk, Tonaufzeichnung, Internet gehen den Bach runter. Und praktisch jeder Bürger wird beliebig angreifbar, erpressbar durch den Staat, denn irgendwas wird man bei ihm finden.

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Tobigotchi Tilo Nachdenklich „Die Technologie fällt mir nicht ein, aber es werden nicht hörbare Muster ins...“
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hmmm... naja, wie dem auch sei - werd' ein Tool proggen, ähnlich CDex, mit dem man die Audiosignale bequem über den analogen Ausgang des CD-ROM abgreifen kann...

Status des Proggs erfahrt ihr unter www.tobigotchi.de

Beste Grüße

Tobias

Wenn's hart auf hart kommt, trinken die Harten aus dem Klo...
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the_mic Tilo Nachdenklich „Die Technologie fällt mir nicht ein, aber es werden nicht hörbare Muster ins...“
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>Die Technologie fällt mir nicht ein, aber es werden nicht hörbare Muster ins analoge Signal eingebaut, die auch beim konvertieren auf mp3 nicht verloren gehen.

was du meinst, nennt sich wasserzeichen
;-)

cat /dev/brain > /dev/null
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J-G-W Tobigotchi „MP3-Abgreifen = Analog-Kopie?“
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laß Dich nicht bange machen!
Es ist nur das Umgehen des Kopierschutzes von Audio-CDs untersagt. Bei Analogkopien gibt es aber keinen Kopierschutz, daher ist das legal. Außerdem steht Dir noch immer das Recht auf eine/mehrere Privatkopien zu.
Dazu kommt, das ein wirtschaftlicher Schaden entstehen muß, der nachgewiesen werden muß. Also nicht wie in USA, wo man einfach mal irgend einen Extremwert ansetzt.
Solange Du nur für Dich persönlich privat kopierst, also z.B. mp3 fürs Auto etc. würde ich ohne zu Zögern den Kopierschutz aushebeln, da das Gesetz hier mit großer Sicherheit zu weit in die privaten Grundrechte eingreift, und die kann man nun mal nicht zu Gunsten der Plattenindustrie aushebeln. Ich möchte den sehen, der einen Privatmann wegen einer CD fürs eigene Auto verklagt. Das bezieht sich auf die "gewerblichen", also Schüler etc....

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Tilo Nachdenklich J-G-W „laß Dich nicht bange machen! Es ist nur das Umgehen des Kopierschutzes von...“
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Ich könnte jetzt noch mal umständlich darlegen wie meine Fallgeschicht konstruiert war. Aber lassen wir das.

Es reicht vielleicht der Hinweis, dass auch im analogem Zeitalter nur Privatkopien erlaubt waren. Und dass es einen Grund geben muss, auch analoges Material zu kennzeichnen. Natürlich wollen die zurückverfolgen und natürlich machen die da im privaten Bereich nicht halt. Ohne Kennzeichnung kein Zurückverfolgen und Ruhe im Privatbereich würde ich sagen, mit der Kennzeichnung kann man da nicht mehr sicher sein was kommt.

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