Datenträger - Festplatten, SSDs, Speichersticks und -Karten, CD/ 19.552 Themen, 109.655 Beiträge

Excelstore Festplatten und die Garantie ?????

SevenClub / 5 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange Garntie auf Excelstore Festplatten sind. Normal doch mindestens 2 Jahre. Habe mir im Februar 2002 zwei gekauft. Liefen bis heute einwandfrei und dann war auf einmal Schluss.
Werden im Bios nicht mehr erkannt.

Habe Sie auch schon an einen anderen Rechner versucht. Auch kein Erfolg. Der Laden in dem ich Sie gekauft habe den gibt es nicht mehr (BANKROTT), leider. Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.

Auf der Homepage von Excelstore gibt es keine Möglichkeit zu reklamieren bzw. einen RMA Nummer zu beantragen. Oder weiß jemand einen anderen Weg ???

Bin für jede Antwort dankbar.

bei Antwort benachrichtigen
Schweinebuckel Pfützner „Da hast du was grundsätzlich falsch verstanden. Der Kunde genießt nach wie vor...“
Optionen

"Da hast du was grundsätzlich falsch verstanden."

Glaub ich nicht, deshalb habe ich es ja ausführlich geschildert. Aber es geht nicht ums Rechthaben, sondern darum, was richtig ist.

"Der Kunde genießt nach wie vor nur 1/2 Jahr uneingeschränkte Garantie"

Falsch ist "nach wie vor." Der Kunde hat von 1949 bis 2001 KEINE uneingeschränkte Gewährleistung genossen, sondern nur eine Gewährleistung, bei der ER die sog. (!) 'Beweispflicht' hatte. Ein gewaltiger Unterschied.

Also - Bisher:

1/2 Jahr OHNE (!!) sog. 'Beweisumkehr.'

Jetzt:

1/2 Jahr MIT (!!) sog. 'Beweisumkehr.' Plus
1 1/2 Jahre OHNE sog. Beweisumkehr.

Verbesserung:
- Gewährleistung OHNE Beweisumkehr bisher 1/2, jetzt 1 1/2 Jahre.
- ZUSÄTZLICH + 1/2 Jahr MIT 'Beweisumkehr'.

Also eine erhebliche Besserstellung. Daß sie im EINZELFALL dennoch nicht greift, wie gesehen, steht auf einem anderen Blatt und wird nicht bestritten.

Wenn ich hier (hier= Nickles-Board) nachlese, wie so mancher

- erst den Powerstecker verkehrt herum in die HD quetscht
- dann 'naja, bring ich sie zurück' sagt oder
- bei Ebay 'verkloppt'

...je, nun. (trifft nicht auf den obigen Fall zu).


PS: Das 'von Anfang an defekt' darf nicht wörtlich genommen werden und wird auch von keinem Juristen wörtlich genommen, weder nach 5 noch nach 15 Monaten. Es würde ERKENNBAR auch keinen Sinn machen, eine Platte nach 5 1/2 Monaten zurück zu brigen weil sie 'nie gelaufen' ist. 'Von Anfang an defekt' meint unter Juristen, daß eine Sache einen FEHLER hatte, der den bestimmungsgemäßen Gebrauch einschränkt. Beispiel: Ein schlecht ummanteltes Kabel, das einen Kurzschluß verursacht.

- Tritt der Kurzschluß nach 4 Monaten auf - Umtausch
- Tritt der Kurzschluß nach 18 Monaten auf, wird über das vorliegen eines Materialfehlers im Zweifelsfall GESTRITTEN. Aber: Nehmen wir die IBM DTLA. Da würde, auch NACH einem halben Jahr, jeder Jurist die 'Fehlerhaftigkeit von Anfang an' glauben.

Das ganze PS ein BEISPIEL zur juristischen Praxis, wie sie übrigens NIE anders gesehen wurde.

Daß unser Threadstarter Pech haben wird, habe ich bereits eingeräumt, aber das liegt auf einer anderen Ebene. So nebenbei: Wenn eine IBM-Platte kaputt geht, ist Hitachi der Rechtsnachfolger????

Also: Pleiten von Händlern, von Herstellern, Firmenübernahmen etc. verkomplizieren alles noch. Anyway.

PPS: Ich habe nichts gegen eine UMFASSENDE, möglichst lange Garantie. Die sich nicht nur auf Material, sondern auch auf Arbeitsleistung und Transport bezieht. Bei Pleiten hilft sie genauso wenig wie die Gewährleistung...und bei mir selber sowieso nicht, weil mir die Verwaltung der vielen Zettel viel zu mühsam ist.

Gelobt sei Maxtor, da war (früher) das 'Haltbarkeitsdatum' auf die Platte aufgedruckt. Mehr brauchte man nicht. Das hat funktioniert.

Und dann kommt da doch schon wieder ein Kunde mit einem OEM-Produkt an....
bei Antwort benachrichtigen