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Excelstore Festplatten und die Garantie ?????

SevenClub / 5 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,
kann mir jemand sagen wie lange Garntie auf Excelstore Festplatten sind. Normal doch mindestens 2 Jahre. Habe mir im Februar 2002 zwei gekauft. Liefen bis heute einwandfrei und dann war auf einmal Schluss.
Werden im Bios nicht mehr erkannt.

Habe Sie auch schon an einen anderen Rechner versucht. Auch kein Erfolg. Der Laden in dem ich Sie gekauft habe den gibt es nicht mehr (BANKROTT), leider. Vielleicht kann mir ja jemand einen Tipp geben.

Auf der Homepage von Excelstore gibt es keine Möglichkeit zu reklamieren bzw. einen RMA Nummer zu beantragen. Oder weiß jemand einen anderen Weg ???

Bin für jede Antwort dankbar.

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Pfützner SevenClub „Excelstore Festplatten und die Garantie ?????“
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Praktisch alle Hersteller geben nur noch ein Jahr Garantie auf IDE/SATA-Festplatten.

Die 2 Jahre Sachmängelhaftung ist eine Mogelpackung. Die ersten 6 Monate gilt die Beweislastumkehr, der Händler muß die Platte in jedem Fall tauschen. Geht die Platte später kaputt muß der Kunde nachweisen das der Fehler von Anfang an bestand. Und das ist bei Festplatten und sonstigem technischen Geräten praktisch unmöglich. Du hast also nach wie vor real nur 6 Monate Garantie vom Händler! Herstellergarantie ist nach wie vor wichtiger und mehr wert.

Keine besseren Nachrichten. Eventuell mal per Email an den Hersteller wenden. Sehe da aber nicht viel Chancen.

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Schweinebuckel SevenClub „Excelstore Festplatten und die Garantie ?????“
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http://www.garantiezeit.de/html/umtausch___gewahrleistung.html
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/schuldrechtsreform2/
und viele andere.

- Bis zum 31.12.2000 galt die Gewährleistungsfrist von 1/2 Jahr. Und zwar OHNE die sog. 'Beweislastumkehr.'

- Seit 1.1.2001 gilt die Gewährleistungsfrist von 2 Jahren (mit teilweiser 'Umkehr').

Konkret heißt das, daß der KÄUFER jetzt zunächst 2 Jahre lang exakt den Schutz genießt, auf den er früher nur 1/2 Jahr lang Anspruch hatte. Er ist also ERHEBLICH besser gestellt, es sei denn, man würde behaupten, die alte Gewährleistungsregelung sei auch eine 'Mogelpackung' gewesen.

ZUSÄTZLICH wird jetzt im ersten halben Jahr generell angenommen, daß eine Sachmängelrüge berechtigt ist. Wenn also jemand eine Sache nach 5 Monaten reklamiert, wird grundsätzlich davon ausgegangen, daß dies zu Recht geschieht. (Der Jurist versteht dabei unter 'grundsätzlich', daß es auch Ausnahmen geben kann). Diese Regelung benachteiligt den Hersteller erheblich, denn der Käufer kann sich -kostenlos- fast schon beliebig idiotisch verhalten.

Für die 'restlichen' 1 1/2 Jahre hat die Gewährleistung dann die selbe Rechtsqualität wie von 1949 bis 2001. Zu behaupten, es habe in dieser Zeit KEINE gegeben, ist vermessen.

Was dann nicht mehr besteht (und bis 2001 nie! bestanden hat) ist der Automatismus zu Lasten des Herstellers. Aber selbstverständlich muß das Produkt nach der jetztigen Regelung 2 Jahre (alte Regelung: 1/2 Jahr) funktionieren, es sei denn, Du hast es willkürlich beschädigt.

Die Schlußfolgerung, daß Du in Deinem speziellen Fall (Händler pleite) in die Röhre schauen wirst, ist dennoch leider richtig - die Gewährleistung ist Händlerbezogen.

Denke bei Festplatten künftig vielleicht an Samsung - schnell, leise, preiswert - und 2 Jahre Garantie.

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Pfützner Schweinebuckel „http://www.garantiezeit.de/html/umtausch___gewahrleistung.html...“
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Da hast du was grundsätzlich falsch verstanden. Der Kunde genießt nach wie vor nur 1/2 Jahr uneingeschränkte Garantie. Nach Ablauf des halben Jahres muß der Kunde nachweisen können das der Mangel von Anfang an bestand. So steht´s im Gesetz.
Der Kunde hat real also nur ein halbes Jahr Garantie sicher, die restlichen 1 1/2 Jahre sind fast bedeutungslos. Gehe mal nach 1 Jahr zum Händler und versuche irgendein Gerät unter Hinweis auf "von Anfang an kaputt" zu tauschen, das Gelächter des Händlers kannst Du meilenweit hören! (Wieso kommst du jetzt erst?) Der kann sich das auch leisten, in einem Rechtsstreit bekommt er zu 99,99% Recht.

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Schweinebuckel Pfützner „Da hast du was grundsätzlich falsch verstanden. Der Kunde genießt nach wie vor...“
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"Da hast du was grundsätzlich falsch verstanden."

Glaub ich nicht, deshalb habe ich es ja ausführlich geschildert. Aber es geht nicht ums Rechthaben, sondern darum, was richtig ist.

"Der Kunde genießt nach wie vor nur 1/2 Jahr uneingeschränkte Garantie"

Falsch ist "nach wie vor." Der Kunde hat von 1949 bis 2001 KEINE uneingeschränkte Gewährleistung genossen, sondern nur eine Gewährleistung, bei der ER die sog. (!) 'Beweispflicht' hatte. Ein gewaltiger Unterschied.

Also - Bisher:

1/2 Jahr OHNE (!!) sog. 'Beweisumkehr.'

Jetzt:

1/2 Jahr MIT (!!) sog. 'Beweisumkehr.' Plus
1 1/2 Jahre OHNE sog. Beweisumkehr.

Verbesserung:
- Gewährleistung OHNE Beweisumkehr bisher 1/2, jetzt 1 1/2 Jahre.
- ZUSÄTZLICH + 1/2 Jahr MIT 'Beweisumkehr'.

Also eine erhebliche Besserstellung. Daß sie im EINZELFALL dennoch nicht greift, wie gesehen, steht auf einem anderen Blatt und wird nicht bestritten.

Wenn ich hier (hier= Nickles-Board) nachlese, wie so mancher

- erst den Powerstecker verkehrt herum in die HD quetscht
- dann 'naja, bring ich sie zurück' sagt oder
- bei Ebay 'verkloppt'

...je, nun. (trifft nicht auf den obigen Fall zu).


PS: Das 'von Anfang an defekt' darf nicht wörtlich genommen werden und wird auch von keinem Juristen wörtlich genommen, weder nach 5 noch nach 15 Monaten. Es würde ERKENNBAR auch keinen Sinn machen, eine Platte nach 5 1/2 Monaten zurück zu brigen weil sie 'nie gelaufen' ist. 'Von Anfang an defekt' meint unter Juristen, daß eine Sache einen FEHLER hatte, der den bestimmungsgemäßen Gebrauch einschränkt. Beispiel: Ein schlecht ummanteltes Kabel, das einen Kurzschluß verursacht.

- Tritt der Kurzschluß nach 4 Monaten auf - Umtausch
- Tritt der Kurzschluß nach 18 Monaten auf, wird über das vorliegen eines Materialfehlers im Zweifelsfall GESTRITTEN. Aber: Nehmen wir die IBM DTLA. Da würde, auch NACH einem halben Jahr, jeder Jurist die 'Fehlerhaftigkeit von Anfang an' glauben.

Das ganze PS ein BEISPIEL zur juristischen Praxis, wie sie übrigens NIE anders gesehen wurde.

Daß unser Threadstarter Pech haben wird, habe ich bereits eingeräumt, aber das liegt auf einer anderen Ebene. So nebenbei: Wenn eine IBM-Platte kaputt geht, ist Hitachi der Rechtsnachfolger????

Also: Pleiten von Händlern, von Herstellern, Firmenübernahmen etc. verkomplizieren alles noch. Anyway.

PPS: Ich habe nichts gegen eine UMFASSENDE, möglichst lange Garantie. Die sich nicht nur auf Material, sondern auch auf Arbeitsleistung und Transport bezieht. Bei Pleiten hilft sie genauso wenig wie die Gewährleistung...und bei mir selber sowieso nicht, weil mir die Verwaltung der vielen Zettel viel zu mühsam ist.

Gelobt sei Maxtor, da war (früher) das 'Haltbarkeitsdatum' auf die Platte aufgedruckt. Mehr brauchte man nicht. Das hat funktioniert.

Und dann kommt da doch schon wieder ein Kunde mit einem OEM-Produkt an....
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tutnixzursache Schweinebuckel „ Da hast du was grundsätzlich falsch verstanden. Glaub ich nicht, deshalb habe...“
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