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kostenlos musiksaugen aus dem Netz-jetzt strafbar!?

redzag / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

ist es wahr, das man jetzt bestraft werden kann, wenn man z.B. mit e-mule oder kaaza(o.ä.)musik downloaded, oder ist nur wieder panik angesagt!?

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Olaf19 DMDB2k3 „Verfolgbar! Aber nicht strafbar. Klingt kompliziert ist aber so.“
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Nö, ist gar nicht kompliziert: Das eine ist Zivilrecht, das andere Strafrecht. Im ersten Fall kommts zu einer Privatklage, im anderen Fall wird der Staatsanwalt tätig. Unterschied für den Anwender: zivilrechtlich relevante Tatbestände werden nur auf Antrag verfolgt, strafrechtlich relevante Tatbestände ("Offizialdelikte") werden immer verfolgt, da ein sog. "öffentliches Interesse" an einer Verfolgung besteht.

Beispiel Beleidigung: ist strafbar - wenn ich zu jemandem *censored* sage und ein unbeteiligter Dritter kriegt das zufällig mit, dann kann er Strafanzeige stellen. Und wenn der Staatsanwalt fürchterliche Langeweile hat und tatsächlich der Meinung ist, dass ein öffentliches Interesse an einer strafrechtlichen Ahndung dieser ungeheuerlichen Schmähung besteht, kann er ein Verfahren einleiten - auch wenn ich mich mit dem Geschmähten längst bei einem Bierchen vertragen habe.

Ganz so idiotisch kommt es im wirklichen Rechtsleben aber nicht :-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Zivilrecht und Strafrecht J-G-W