ist es wahr, das man jetzt bestraft werden kann, wenn man z.B. mit e-mule oder kaaza(o.ä.)musik downloaded, oder ist nur wieder panik angesagt!?
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Nicht ganz. Natürlich dürfen urheberechtlich nicht geschützte Werke weiterhin getauscht werden. Und schon vorher war sowohl Up- als auch Download durchaus zivilrechtlich verfolgbar.