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kostenlos musiksaugen aus dem Netz-jetzt strafbar!?

redzag / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

ist es wahr, das man jetzt bestraft werden kann, wenn man z.B. mit e-mule oder kaaza(o.ä.)musik downloaded, oder ist nur wieder panik angesagt!?

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DMDB2k3 redzag „kostenlos musiksaugen aus dem Netz-jetzt strafbar!?“
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Nein, das ist richtig. Ab sofort kann man dafür belangt werden. Bisher war es nur nicht erlaubt Dinge über Filesharing Programme HOCHZULADEN. Jetzt ist auch das Downloaden nicht mehr erlaubt.

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Grossadministrator redzag „kostenlos musiksaugen aus dem Netz-jetzt strafbar!?“
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Nicht ganz. Natürlich dürfen urheberechtlich nicht geschützte Werke weiterhin getauscht werden. Und schon vorher war sowohl Up- als auch Download durchaus zivilrechtlich verfolgbar.

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DMDB2k3 Grossadministrator „Nicht ganz. Natürlich dürfen urheberechtlich nicht geschützte Werke weiterhin...“
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Verfolgbar! Aber nicht strafbar. Klingt kompliziert ist aber so.

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Olaf19 DMDB2k3 „Verfolgbar! Aber nicht strafbar. Klingt kompliziert ist aber so.“
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Nö, ist gar nicht kompliziert: Das eine ist Zivilrecht, das andere Strafrecht. Im ersten Fall kommts zu einer Privatklage, im anderen Fall wird der Staatsanwalt tätig. Unterschied für den Anwender: zivilrechtlich relevante Tatbestände werden nur auf Antrag verfolgt, strafrechtlich relevante Tatbestände ("Offizialdelikte") werden immer verfolgt, da ein sog. "öffentliches Interesse" an einer Verfolgung besteht.

Beispiel Beleidigung: ist strafbar - wenn ich zu jemandem *censored* sage und ein unbeteiligter Dritter kriegt das zufällig mit, dann kann er Strafanzeige stellen. Und wenn der Staatsanwalt fürchterliche Langeweile hat und tatsächlich der Meinung ist, dass ein öffentliches Interesse an einer strafrechtlichen Ahndung dieser ungeheuerlichen Schmähung besteht, kann er ein Verfahren einleiten - auch wenn ich mich mit dem Geschmähten längst bei einem Bierchen vertragen habe.

Ganz so idiotisch kommt es im wirklichen Rechtsleben aber nicht :-)

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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J-G-W Olaf19 „Zivilrecht und Strafrecht“
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das Wichtigste an nicht srafrechtlich ist, bei zivilrechtlich müssen die Dir ihren Schaden nachweisen, der durch Deine falsche Handlung entstanden ist, ob und in welcher Höhe!
Aber (auch wenn meine Postings dazu immer verschwanden) die Industrie soll gezielt auf einige dieser User Vieren/Würmer etc. ansetzen. Die externen Entwickler sprachen von Downloads getarnt als... und von klammheimlich zusätzlich geladenen.
So mal mit meinen Laienworten gesagt.

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mastre1 redzag „kostenlos musiksaugen aus dem Netz-jetzt strafbar!?“
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Ist das nur in Deutschland so, oder gilt dieses Gesetzt auch z.B in Österreich, der Schweiz, .....

mfg mastre1

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the_mic mastre1 „Ist das nur in Deutschland so, oder gilt dieses Gesetzt auch z.B in Österreich,...“
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in der schweiz noch nicht. kommt aber bestimmt noch (ich bezeichne das als "eu-kompatibilität"). allerdings sind zwei grosse schweizer provider schon kräftig am user verwarnen...

cat /dev/brain > /dev/null
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Gurus redzag „kostenlos musiksaugen aus dem Netz-jetzt strafbar!?“
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Crackster redzag „kostenlos musiksaugen aus dem Netz-jetzt strafbar!?“
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Ist unwahrscheinlich dass man geschnappt wird. Die Teledoof darf nicht so ohne weiteres Kundendaten weitergeben. D.h., wenn die "Verfolger" die IP-Adressen von Filesharing-Usern haben, brauchen die die Kundendaten von der Telekom um die Leute zu lokalisieren. Aufgrund unserer Datenschutzgesetze dürfen die das aber nicht. Deshalb brauchen wir keine Panik zu haben erwischt zu werden. Wenn hier die gleichen Gesetze wie in Amerika wären, hätten wir Grund zur Panik, da dort die Datenschutzgesetze sehr lächerlich sind.

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