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Ärger mit der Hausratversicherung

choppa / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Hab da mal eine Frage an alle die sich mit Versicherungsrecht auskennen.


Folgendes Problem:


Vor einigen Wochen sind mein Fernseher, mein Hifi-Verstärker und mein PC durch einen


Überspannungsschaden verursacht durch einen Blitzschlag zerstört worden.


Als ich die Versicherung anrief schickte sie mir einen eigens bestellten Gutachter in meine Wohnung, um den Schaden zu begutachten.


Nachdem ich drei Wochen nichts mehr gehört hatte rief ich bei der Versicherung an, wo man mir sagte es würde nach Schadensgutachten abgerechnet.


Nun bekomme ich heute einen Brief in dem ich aufgefordert werde ich solle mir die zerstörten


Komponenten neu besorgen und die Rechnungen zuschicken damit sie von der Versicherung


bezahlt werden können. Darauf rief ich wieder bei der Versicherung an und verlangte die Summe


die der Gutachter veranschlagt hat. Es handelt sich da insgesamt um 2600 Euro und ich bin


ehrlich gesagt nicht in der Lage diesen Betrag mal eben fix vorzustrecken.


Die Versicherung bot mir einen Vorschuss an, den ich aber nicht will da ich Angst habe daß ich


mir die Komponenten kaufe und nacher auf den Kosten sitzenbleibe weil die Versicherung


vielleicht später rumzickt und evtl. irgendwelche Abzüge macht. Wer weiß das schon ?


Ich möchte einfach den Gutachtenbetrag ausgezahlt bekommen und fertig !


Die Versicherung meint sie braucht einen Nachweis daß ich mir auch wirklich neue Sachen kaufe.


Was soll das ? - Es ist doch meine Sache ob ich mir nun für das Geld ebenbürtige Komponenten


besorge oder lieber etwas günstigeres und mir dann das restliche Geld an die Seite lege.


Die hatten schließlich ihren eigens beauftragten Gutachter rausgeschickt und der hat


alles aufgenommen. Wenn es der Versicherung zu teuer erscheint oder die einen Nepp vermuten


ist das doch ihr Problem.


Wie sieht es da aus in Sachen Hausratversicherung - hab ich das Recht nach Gutachten abzurechnen oder nicht ?


Wenn ja werde ich einen Anwalt einschalten da ich keine Lust habe mich ständig aufregen zu müssen.


Das ärgerliche ist daß ich jetzt während meines Urlaubs prima Zeit gehabt hätte mich um alles


zu kümmern. Nun wartete ich jeden Tag auf das Geld und dann kommt so ein Scheiß !!!


 


 


 

J-G-W choppa „Ärger mit der Hausratversicherung“
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Also vorab lieber choppa, wenn Du noch mal solche Abstände läßt, klicke ich weg!

Nun zum Thema, ich bin Vers.-Kfm., nach IHK und auch nach BWV. Abschluß im Bereich Sachversicherung (Hausrat gehört dazu).
Was ein Überspannungsschaden ist ist hier ja uninteressant, da der Schaden von grunde her anerkannt wurde. An verschiedenen Hausratbedingungen sind mir im Moment sechs bekannt, wobei jede Firma noch eigene spezielle Klausen haben kann. Daher nur ganz allgemein.
Normalerweise ist von technischen Geräten die im Betrieb sind (also nicht ausgemustert wurden) der Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte in neuwertigen Zustand (Neupreis am Schadenstag) versichert. Hast Du einen TV für 1.955,- DM gekauft und heute kostet ein gleichwertiges Gerät 1.100,- Euro, dann müssen eben diese 1.100,-Euro bezahlt werden, ist der Preis aber auf 800,- Euro gefallen, kannst Du nicht 1.000,- Euro verlangen (schon, aber gibt´s nicht!).
Du mußt nachweisen, das Du das Gerät besessen hast und ggf. was es Wert war.
In fast allen Fälle entschädigen die Versicherungen, wenn der Schadenregulierer die Schadensursache und -höhe festgestellt hat. Wenn Sie Dir den Besitz glauben, aber die Schadenshöhe nicht kennen reicht es fast immer, wenn Du Dir vom Händler einen Kostenvoranschlag für die Geräte einholst. Bezahlen müssen sie nach den derzeitigen Bedingungen den Neuwert, ohne das Du die Ware wiederbeschaffst. Also wenn sie Dir glauben, das Du sie hattest muß ggf. besagter Kostenvoranschlag oder Auskunft ausreichen um zu zahlen.
Vor unendlich langer Zeit gab es mal Bedingungen, die sagten, das sie zuerst nur den Zeitwert bezahlen müssen und die Differenz zum Neuwert nur, wenn Du die Wiederanschaffung nachweist. Afaik ist das mit einem Gerichtsurteil gekippt worden (bin aber nur zu 95% sicher).
Dir steht ab dem Zeitpunkt, wo der Schaden klar war (evtl. schon Schadensreguliererbesuch) eine Verzinsung von 1% unter dem Basiszins der EZB, min. aber 4, max. 6% zu (heutige Bedingungen).
Ein Anwalt hat von Versicherungsrecht zumeist soviel Ahnung wie ein Elefant vom Spitzentanz! Ohne Rechtsschutzversicherung ist das rausgeworfenes Geld. Das geht auch besser.
Schreibe an den Vorstandsvorsitzenden der Firma (steht auf den Brifköpfen, min. aber in den Bedingungen und im Internet), Zusatz "persönlich, vertraulich". Erkläre deinen Fall, gib ihnen 5-8 Werktage Zeit (hast Du ein Fax, reichen fünf) und wenn Du dann nichts hörst, schreib wieder genauso an den Vorstandsvorsitzenden. Kündige eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt in Berlin im zeiten Schreiben mit an und wenn auch diese Frist verstreicht, an das BAV in Berlin schreiben, Kopie des Schriftwechsels hinzu, dann flutscht das fast immer, dauert aber einige Zeit.
Laß Dich NIE mit telefonischen Auskünften abspeisen, die kannst Du nicht in Kopie beim BAV oder vor Gericht vorlegen, da die im Zweifelsfall nie gesagt wurden.


Zu meiner Sicherheit: Die ist keine Rechtsberatung, nur persönliche Meinung.