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Ärger mit der Hausratversicherung

choppa / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Hab da mal eine Frage an alle die sich mit Versicherungsrecht auskennen.


Folgendes Problem:


Vor einigen Wochen sind mein Fernseher, mein Hifi-Verstärker und mein PC durch einen


Überspannungsschaden verursacht durch einen Blitzschlag zerstört worden.


Als ich die Versicherung anrief schickte sie mir einen eigens bestellten Gutachter in meine Wohnung, um den Schaden zu begutachten.


Nachdem ich drei Wochen nichts mehr gehört hatte rief ich bei der Versicherung an, wo man mir sagte es würde nach Schadensgutachten abgerechnet.


Nun bekomme ich heute einen Brief in dem ich aufgefordert werde ich solle mir die zerstörten


Komponenten neu besorgen und die Rechnungen zuschicken damit sie von der Versicherung


bezahlt werden können. Darauf rief ich wieder bei der Versicherung an und verlangte die Summe


die der Gutachter veranschlagt hat. Es handelt sich da insgesamt um 2600 Euro und ich bin


ehrlich gesagt nicht in der Lage diesen Betrag mal eben fix vorzustrecken.


Die Versicherung bot mir einen Vorschuss an, den ich aber nicht will da ich Angst habe daß ich


mir die Komponenten kaufe und nacher auf den Kosten sitzenbleibe weil die Versicherung


vielleicht später rumzickt und evtl. irgendwelche Abzüge macht. Wer weiß das schon ?


Ich möchte einfach den Gutachtenbetrag ausgezahlt bekommen und fertig !


Die Versicherung meint sie braucht einen Nachweis daß ich mir auch wirklich neue Sachen kaufe.


Was soll das ? - Es ist doch meine Sache ob ich mir nun für das Geld ebenbürtige Komponenten


besorge oder lieber etwas günstigeres und mir dann das restliche Geld an die Seite lege.


Die hatten schließlich ihren eigens beauftragten Gutachter rausgeschickt und der hat


alles aufgenommen. Wenn es der Versicherung zu teuer erscheint oder die einen Nepp vermuten


ist das doch ihr Problem.


Wie sieht es da aus in Sachen Hausratversicherung - hab ich das Recht nach Gutachten abzurechnen oder nicht ?


Wenn ja werde ich einen Anwalt einschalten da ich keine Lust habe mich ständig aufregen zu müssen.


Das ärgerliche ist daß ich jetzt während meines Urlaubs prima Zeit gehabt hätte mich um alles


zu kümmern. Nun wartete ich jeden Tag auf das Geld und dann kommt so ein Scheiß !!!


 


 


 

Grossadministrator choppa „Ärger mit der Hausratversicherung“
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Schau mal in deinen Vertrag. Da steht drin, nach was die abrechnen. Und sei froh, das Überspannungsschäden abgedeckt werden, das ist nämlich beileibe nicht standard.

choppa Nachtrag zu: „Ärger mit der Hausratversicherung“
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Den Unterschied zwischen der Klausel "Blitzschlag" und "Überspannungsschaden" kenne ich.
Ja, da sind bestimmt schon viele drauf reingefallen.
Hab in meinen Vertag nachgesehen und da steht daß nach Feststellung der Schadenshöhe
binnen zwei Wochen eine Entschädigung zu erfolgen hat.
Desweiteren habe ich mal meinen Anwalt angerufen und einen Termin für Montag gemacht.
Denke das geht nur so - auch wenn ich bei meiner Versicherung anrufe und die auf diese
Vertragsklausel hinweisen würde.
Dieses rumgezicke mache ich nicht mit und mit einem Anwalt mache ich bestimmt nichts falsch.

choppa Nachtrag zu: „Ärger mit der Hausratversicherung“
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@weisheit

Das geht nur nach Wiederbeschaffungswert - ist ja ok so - ich will ja auch nicht unbedingt für meinen
alten Fernseher eine super neue Anlage mit 100cm TFT Bildschirm abzocken.
Mir geht es nur auf den Sack das die Versicherungen alle immer so schön rumreden
und wenn man nach ca. 6 Jahren mal einen Schaden erleidet einen wahnsinns Aufstand erlebt.

Wenn ich einen kleinen Fehler mache (z.B. bei diesem warmen Wetter ein Fenster auf Kippe offen lassen)
und die räumen mir die Bude aus zahlt die Versicherung garantiert keinen Cent falls es
im Vertrag irgendwo eine Klausel dagegen gibt.

Also bestehe ich andersherum auch auf mein Recht !

Außerdem ist es so unkomplizierter für mich da ich genau weiß für wieviel ich was
neu kaufen kann.
Ansonsten kommt nämlich die dicke Überraschung wenn es plötzlich heißt:" So, nun kommen wir zu den Abzügen"

Die größte Frechheit ist daß ich schon seit Wochen warte und die ganze Zeit ohne PC, Musik
oder Fernseher herumgesessen hätte wenn ich mir nicht von meinem Bruder
etwas hätte leihen können.

Die tolle Aussage:"kaufen sie erst mal ein" hätten die auch vorher schon machen können !



RW1 choppa „Ärger mit der Hausratversicherung“
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Also choppa,

bei mir war das ganz einfach. Die Versicherung wollte wissen was die alten Teile gekostet hatten. Da ich für eineige Teile keine Rechnung mehr hatte genügte eine Bescheinigung vom Hersteller was das Ding damals als Listenpreis kostete. Bis zu diesem Wert konnte ich mir neue Sachen kaufen. (Das nennt man Newertversicherung) Natürlich habe ich erst mal vorgelegt. Aber im Voraus hatte ich mir von der Versicherung den Maximalwert den sie erstatten würden SCHRIFTLICH bestätigen lassen.

Probs gibt es hier u.U. beim kompletten PC da hier das Niveau des Alten zum Zeitpunkt der Anschaffung wichtig sein kann! Wenn Du also im Jahr 1997 eine PII mit 500MHZ und 128MB-RAM gekauft hattest entspricht das vom Stand der Technik heute etwa einem 2,6GHZ P4 mit 1GB-RAM (oder so etwa).

Ich ging dann damals mit den ganzen Rechnungen zum Versicherungsfritzen und der stellte mir sofort einen V-Scheck aus. Fertig!

Es ist doch klar, dass die Versicherung das Geld nicht für Lau auszahlt. Anders als beim Auto, wo praktisch nur eine Instandsetzung bezahlt wird, bekommst Du hier die Möglichkeit echte neue Teile zu kaufen mit Garantie usw.!

Gong choppa „Ärger mit der Hausratversicherung“
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Ich kann dir nur empfehlen bei Gewitter bei allen technischen Geräten (Kühlschrank etc. ausgenommen) den Stecker aus der Dose zu ziehen. Das ist das beste was man tun kann.

Gruß

Gong

J-G-W choppa „Ärger mit der Hausratversicherung“
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Also vorab lieber choppa, wenn Du noch mal solche Abstände läßt, klicke ich weg!

Nun zum Thema, ich bin Vers.-Kfm., nach IHK und auch nach BWV. Abschluß im Bereich Sachversicherung (Hausrat gehört dazu).
Was ein Überspannungsschaden ist ist hier ja uninteressant, da der Schaden von grunde her anerkannt wurde. An verschiedenen Hausratbedingungen sind mir im Moment sechs bekannt, wobei jede Firma noch eigene spezielle Klausen haben kann. Daher nur ganz allgemein.
Normalerweise ist von technischen Geräten die im Betrieb sind (also nicht ausgemustert wurden) der Wiederbeschaffungswert in gleicher Art und Güte in neuwertigen Zustand (Neupreis am Schadenstag) versichert. Hast Du einen TV für 1.955,- DM gekauft und heute kostet ein gleichwertiges Gerät 1.100,- Euro, dann müssen eben diese 1.100,-Euro bezahlt werden, ist der Preis aber auf 800,- Euro gefallen, kannst Du nicht 1.000,- Euro verlangen (schon, aber gibt´s nicht!).
Du mußt nachweisen, das Du das Gerät besessen hast und ggf. was es Wert war.
In fast allen Fälle entschädigen die Versicherungen, wenn der Schadenregulierer die Schadensursache und -höhe festgestellt hat. Wenn Sie Dir den Besitz glauben, aber die Schadenshöhe nicht kennen reicht es fast immer, wenn Du Dir vom Händler einen Kostenvoranschlag für die Geräte einholst. Bezahlen müssen sie nach den derzeitigen Bedingungen den Neuwert, ohne das Du die Ware wiederbeschaffst. Also wenn sie Dir glauben, das Du sie hattest muß ggf. besagter Kostenvoranschlag oder Auskunft ausreichen um zu zahlen.
Vor unendlich langer Zeit gab es mal Bedingungen, die sagten, das sie zuerst nur den Zeitwert bezahlen müssen und die Differenz zum Neuwert nur, wenn Du die Wiederanschaffung nachweist. Afaik ist das mit einem Gerichtsurteil gekippt worden (bin aber nur zu 95% sicher).
Dir steht ab dem Zeitpunkt, wo der Schaden klar war (evtl. schon Schadensreguliererbesuch) eine Verzinsung von 1% unter dem Basiszins der EZB, min. aber 4, max. 6% zu (heutige Bedingungen).
Ein Anwalt hat von Versicherungsrecht zumeist soviel Ahnung wie ein Elefant vom Spitzentanz! Ohne Rechtsschutzversicherung ist das rausgeworfenes Geld. Das geht auch besser.
Schreibe an den Vorstandsvorsitzenden der Firma (steht auf den Brifköpfen, min. aber in den Bedingungen und im Internet), Zusatz "persönlich, vertraulich". Erkläre deinen Fall, gib ihnen 5-8 Werktage Zeit (hast Du ein Fax, reichen fünf) und wenn Du dann nichts hörst, schreib wieder genauso an den Vorstandsvorsitzenden. Kündige eine Beschwerde beim Bundesaufsichtsamt in Berlin im zeiten Schreiben mit an und wenn auch diese Frist verstreicht, an das BAV in Berlin schreiben, Kopie des Schriftwechsels hinzu, dann flutscht das fast immer, dauert aber einige Zeit.
Laß Dich NIE mit telefonischen Auskünften abspeisen, die kannst Du nicht in Kopie beim BAV oder vor Gericht vorlegen, da die im Zweifelsfall nie gesagt wurden.


Zu meiner Sicherheit: Die ist keine Rechtsberatung, nur persönliche Meinung.

choppa Nachtrag zu: „Ärger mit der Hausratversicherung“
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Ich kann es ja mal so versuchen. Weiß auch daß es nicht so toll ist gleich einen
Anwalt einzuschalten aber andereseits bin ich stinksauer und habe auch irgendwie das
Gefühl als wenn ich mit freundlichen Reden nur meine Zeit verschwende.

Na gut, Du must es besser wissen wenn Du Versicherungskaufmann bist.
Ich hol mir am Montag aber erst mal einen kurzen Rat ein und überlege mir dann
was ich tue.
Denke ich muß mich erst mal wieder abregen :-)

choppa Nachtrag zu: „Ärger mit der Hausratversicherung“
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@Gong

Stecker rausziehen werde ich auch demnächst immer machen um so einen Ärger zu ersparen.
Ob das allerdings was nützt wenn der Blitz auch über die Telefonleitung oder Antenne
kommt ist fraglich.
Wer will auch schon jedesmal alles rausziehen ? Dann sind immer alle Sendereinstellungen weg und wenn man während des Gewitters nicht zuhause ist hat man eh Pech gehabt !

In unserem Haus waren in allen Wohnungen Überspannungsschäden, die Antennenanlage war
komplett zerstört und sogar alle Gegensprechanlagen und Türdrücker.

Das kann man nicht alles sichern es sei denn für etliche Euros die man für Blitzschutzeinrichtungen zahlt !

jaelle choppa „Ärger mit der Hausratversicherung“
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Ich hatte im vorigen Jahr auch einen Überspannungsschaden durch Blitzschlag ein Fernseher und ein Computermonitor waren hinüber. Bei der Versicherung wurde mir gesagt, ich solle mir von einem Fachgeschäft einen Kostenvoranschlag machen lassen, einmal darüber was eine Reparatur kosten würde und einmal darüber, was ein entsprechendes Neugerät kostet. Wenn die Reparaturkosten niedriger als der Preis für eine neues Gerät seien, müsse ich die Geräte reparieren lassen. Nun, der Blitz hatte ganz Arbeit geleistet, die Reparaturkosten waren in beiden Fällen höher. Ich bin dann mit den Kostenvoranschlägen zum Versicherungsbüro gefahren, wo man mir gleich einen Scheck über die Summe für einen neuen Monitor und einen neuen Fernseher ausstellte. Ging vollkommen unkompliziert. Die Rechnungen für die neuen Geräte musste ich auch nicht vorlegen, der Kostenvoranschlag reichte. Nach ein paar Tagen war alles erledigt - und ich heilfroh, dass ich den ollen 14"-Monitor wieder in den Keller schaffen konnte!

CU
Jaelle