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Schrifterkennung

jueki / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Tag schön, Mädels und Jungs! Kann ich den Scanner, bzw ein passendes Proggy dazu zwingen, Handschriften als Solche zu erkennen? Folgendes soll geschehen: Ich scanne ein maschinegeschriebenes Schreiben mit meiner (MEINER!!!) Unterschrift ein. Mein Scanner ist ein Epson Perfektion 1260. Ich möchte dieses Schreiben dann bearbeiten, also wähle ich ein OCR- Programm. Allerdings soll meine Unterschrift des Originals dort mit erscheinen!


Als OCR- Programme stehen mir zur Verfügung:


-FineReader 5.0


-Omnipage 12


und das zum Scanner mitgelieferte OCR. Kann ich das irgendwie machen? So, wie ich es bislang versuchte, versuchte das Prog meine Unterschrift als Schriftzeichen zu deuten, was natürlich mißlang. Bisher habe ich z.B. bei Faxen meine Unterschrift immer als Grafik eingefügt. Geht auch, aber anders wäre es eleganter!   


Danke schön,   Jürgen 

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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jueki Nachtrag zu: „Schrifterkennung“
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Danke, Herman Munster. Es scheint tatsächlich das Beste zu sein, es so zu machen, wie Du es sagst, also die Unterschrift scannen, als Grafik speichern und dann in den Text einfügen. Ich hab es gleich versucht, siehe da, man kann es so machen, daß es kein anderer bemerkt.
Nun "aaaber". Du schreibst: "...optische Kopie einer solchen - rein rechtlich gesehen also gar nichts." Und daran zu zweifeln, habe ich keinen Grund. Wie ist dies nun bei den Unterschriften, die ich auf dem Bildschirm des Gerätes (Handcomputer?) z.B. eines Paketzustellers leiste?? Oder eine, die ich mit meinem Grafiktablett erstelle? Dann wären diese doch auch nichts anderes als eine optische Kopie!
Wie ich von "bimex" weiß, werden in den USA z.B. (www.nickles.de, Elektronisch signierte Dokumente...) derlei Unterschriften, sei es als Druck oder als Prägung, akzeptiert! Da wir doch von Haus aus den Amis alles nachäffen, und wenn es die Verleugnung unserer Muttersprache ist, wird Solches wohl über kurz oder lang auch bei uns rechtlich sein!
Jürgen

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