Es gibt zwei Arten von Dokumenten, die einen müssen der "Textform" genügen, die anderen der "Schriftform". Wesentlicher Unterschied ist, daß bei der Schriftform auf dem übergebenen Dokument eine im ureigendsten Sinn der Wortes eine eigenhändige (mit Betoung auf "eigen" und "händig") Unterschrift zu stehen hat. Der Text kann genauso fotokopiert usw sein wie bei der Textform, aber die Unterschrift auf dem Blatt, die dem Amt oder Gericht usw. vorliegt, MUß von einem Menschen stammen und ich meine sogar, von dem "Chef" selber. Eine andere Unterschrift einer anderen Person als "i.V." oder "i.A." ist, meine ich, nicht drin. Auch ein Stempel oder eingescannt/ausgrdruckt mit bzw. von der originalen Unterschrift ist nicht erlaubt. Wird dagegen verstoßen, wird das Dokument im rechtlichen Sinne als nicht existent betrachtet, sodaß z.B. die Widerspruchsfrist abgelaufen ist mit allen rechtliche Folgen, die das dann im Einzelfall hat.
Bei der Textform darf die Unterschrift zwar auch die eigenhändige der antragstellenden (oder was auch immer) Person enthalten, muß es aber nicht. Ein beim Empfänger angekommenes unterschriebenes Fax reicht hierbei. "i.V." und "i.A." sowie eine gestempelte oder eingescannte/ausgedruckte Chef-Unterschrift auf dem weggefaxten, beim Absender verbliebenen Original sind OK. Natürlich, weil die Originalunterschrift nicht vorliegt beim Empfänger, können "Textform"-Dokumente nicht "hochoffiziell" sein, rechtlich sind sie weit untergeordnet gegenüber einem "Schriftform"-Dokument.
Soviel dazu.
Bei dem Postboten oder Kurier, dem man etwas auf seinen Tragbaren abzeichnet, ist wohl wieder so ein Zwischending. Mehr Text- als Schriftform, zwar ist die Unterschrift von eigener Hand angelegt, aber sie liegt nicht "als Schrift" vor, nur als deren (ziemlich stark verpixeltem ...) Abbild. Ich weiß nicht, hatte so ´nen Fall bisher noch nicht, aber muß man dem Empfang z.B. persönlicher Einschreiben nicht auf einem Blatt Papier abzeichnen, nicht in den "Palm"? Wegen der rechtlichen Wirkung dessen, was einem da übergeben wird.
Das mit dem Grafiktablett habe ich auch schon mal gehört, damals aber im Zusammenhang als Sicherheitszugang: da ist nicht nur der reine optische Schriftzug zu begutachten, sondern auch dazu noch, an welcher Stelle welches Buchstabens der Unterschreiber wie stark aufdrückt. Auch wenn A die Unterschrift von B optisch exaktestens nachahmen kann, wird der Nachahmer doch an anderen Stellen des Namens, bei anderen Buchstaben abweichend stark aufdrücken als wenn B seine selbstpersönliche Unterschrift leistet. Graphologen, insbes. die bei der Polizei, können dadurch eine Fälschung sehr schnell entlarven.
Wenn aber der Computer nicht nur jede hundertstel Sekunde die Lage des Stiftes im Raum, sondern dazu auch noch die Aufdruckstärke an jeder X-Y-Koordinate speichert, den Z-Wert also, dann ist eine Fälschung fast unmöglich. Ja, man kann die zulässigen Abweichungen sogar SO ENG einstellen, daß der Originalunterschreiber mit seiner Originalunterschrift und den sämtlichen Y-X-Z-Informationen seines FranzWilhelm (oder ErnaWilhemine) nicht mehr anerkannt wird. DANN käme womöglich NUR NOCH ein Fälscher "rein"... ;-)
Deine "AMI-Befürchtung" teile ich auch bis zu einem gewissen Grade, aber das wird wohl noch etwas dauern, da in Europa bzw. Deutschland dazu noch mannigfach Gesetzes- und Verordnungsänderungen nötig werden. Und wir wissen ja: DAS dauert...