Anwendungs-Software und Apps 14.499 Themen, 73.702 Beiträge

Schrifterkennung

jueki / 4 Antworten / Baumansicht Nickles

Tag schön, Mädels und Jungs! Kann ich den Scanner, bzw ein passendes Proggy dazu zwingen, Handschriften als Solche zu erkennen? Folgendes soll geschehen: Ich scanne ein maschinegeschriebenes Schreiben mit meiner (MEINER!!!) Unterschrift ein. Mein Scanner ist ein Epson Perfektion 1260. Ich möchte dieses Schreiben dann bearbeiten, also wähle ich ein OCR- Programm. Allerdings soll meine Unterschrift des Originals dort mit erscheinen!


Als OCR- Programme stehen mir zur Verfügung:


-FineReader 5.0


-Omnipage 12


und das zum Scanner mitgelieferte OCR. Kann ich das irgendwie machen? So, wie ich es bislang versuchte, versuchte das Prog meine Unterschrift als Schriftzeichen zu deuten, was natürlich mißlang. Bisher habe ich z.B. bei Faxen meine Unterschrift immer als Grafik eingefügt. Geht auch, aber anders wäre es eleganter!   


Danke schön,   Jürgen 

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
bei Antwort benachrichtigen
Herman Munster jueki „Schrifterkennung“
Optionen

Selbstverständlich. Dafür benötigt man die Corporate Edition von ABBYY FineReader: www.abbyy.com/partners.asp?param=2209. Allerdings ist von "handprint" die Rede, was lt. Langenscheidt soviel heißt wie "[manuelle] Druckschrift", NICHT die normale, flüssige Handschrift. Vor ein paar Jahren gab es mal ein OCR-Programm zum Erkennen normaler Handschrift: 25 000 Mark.

Übrigens: eine Unterschrift auf Faxnachrichten außer Höflichkeit ist ziemlich unnütz. Erst recht bei Dokumenten, die eigenhändig unterschrieben vorliegen müssen. Mit einem bißchen Geschicklichkeit kann man die echte Unterschrift von jemand abscannen, ausdrucken und draufkleben bzw. ausschneiden und draufkleben. Auch wenn es tatsächlich die Originalunterschrift IST. Das fax, daß beim anderen Gerät rauskommt, hat KEINE eigenhändige Unterschrift, sondern nur die optische Kopie einer solchen - rein rechtlich gesehen also gar nichts.

Die Unterschrift betreffend kann man vor der eigentlichen OCR-Erkennung die Stelle der Unterschrift als "Grafik" erklären, dann wird nicht versucht, sie zu "erkennen" und der FranzWillem wird im "erkannten" Dokument als Grafik hinzugefügt. Ohne Grafik geht´s nicht.

bei Antwort benachrichtigen
jueki Nachtrag zu: „Schrifterkennung“
Optionen

Danke, Herman Munster. Es scheint tatsächlich das Beste zu sein, es so zu machen, wie Du es sagst, also die Unterschrift scannen, als Grafik speichern und dann in den Text einfügen. Ich hab es gleich versucht, siehe da, man kann es so machen, daß es kein anderer bemerkt.
Nun "aaaber". Du schreibst: "...optische Kopie einer solchen - rein rechtlich gesehen also gar nichts." Und daran zu zweifeln, habe ich keinen Grund. Wie ist dies nun bei den Unterschriften, die ich auf dem Bildschirm des Gerätes (Handcomputer?) z.B. eines Paketzustellers leiste?? Oder eine, die ich mit meinem Grafiktablett erstelle? Dann wären diese doch auch nichts anderes als eine optische Kopie!
Wie ich von "bimex" weiß, werden in den USA z.B. (www.nickles.de, Elektronisch signierte Dokumente...) derlei Unterschriften, sei es als Druck oder als Prägung, akzeptiert! Da wir doch von Haus aus den Amis alles nachäffen, und wenn es die Verleugnung unserer Muttersprache ist, wird Solches wohl über kurz oder lang auch bei uns rechtlich sein!
Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
bei Antwort benachrichtigen
Herman Munster jueki „Schrifterkennung“
Optionen

Es gibt zwei Arten von Dokumenten, die einen müssen der "Textform" genügen, die anderen der "Schriftform". Wesentlicher Unterschied ist, daß bei der Schriftform auf dem übergebenen Dokument eine im ureigendsten Sinn der Wortes eine eigenhändige (mit Betoung auf "eigen" und "händig") Unterschrift zu stehen hat. Der Text kann genauso fotokopiert usw sein wie bei der Textform, aber die Unterschrift auf dem Blatt, die dem Amt oder Gericht usw. vorliegt, MUß von einem Menschen stammen und ich meine sogar, von dem "Chef" selber. Eine andere Unterschrift einer anderen Person als "i.V." oder "i.A." ist, meine ich, nicht drin. Auch ein Stempel oder eingescannt/ausgrdruckt mit bzw. von der originalen Unterschrift ist nicht erlaubt. Wird dagegen verstoßen, wird das Dokument im rechtlichen Sinne als nicht existent betrachtet, sodaß z.B. die Widerspruchsfrist abgelaufen ist mit allen rechtliche Folgen, die das dann im Einzelfall hat.

Bei der Textform darf die Unterschrift zwar auch die eigenhändige der antragstellenden (oder was auch immer) Person enthalten, muß es aber nicht. Ein beim Empfänger angekommenes unterschriebenes Fax reicht hierbei. "i.V." und "i.A." sowie eine gestempelte oder eingescannte/ausgedruckte Chef-Unterschrift auf dem weggefaxten, beim Absender verbliebenen Original sind OK. Natürlich, weil die Originalunterschrift nicht vorliegt beim Empfänger, können "Textform"-Dokumente nicht "hochoffiziell" sein, rechtlich sind sie weit untergeordnet gegenüber einem "Schriftform"-Dokument.

Soviel dazu.

Bei dem Postboten oder Kurier, dem man etwas auf seinen Tragbaren abzeichnet, ist wohl wieder so ein Zwischending. Mehr Text- als Schriftform, zwar ist die Unterschrift von eigener Hand angelegt, aber sie liegt nicht "als Schrift" vor, nur als deren (ziemlich stark verpixeltem ...) Abbild. Ich weiß nicht, hatte so ´nen Fall bisher noch nicht, aber muß man dem Empfang z.B. persönlicher Einschreiben nicht auf einem Blatt Papier abzeichnen, nicht in den "Palm"? Wegen der rechtlichen Wirkung dessen, was einem da übergeben wird.

Das mit dem Grafiktablett habe ich auch schon mal gehört, damals aber im Zusammenhang als Sicherheitszugang: da ist nicht nur der reine optische Schriftzug zu begutachten, sondern auch dazu noch, an welcher Stelle welches Buchstabens der Unterschreiber wie stark aufdrückt. Auch wenn A die Unterschrift von B optisch exaktestens nachahmen kann, wird der Nachahmer doch an anderen Stellen des Namens, bei anderen Buchstaben abweichend stark aufdrücken als wenn B seine selbstpersönliche Unterschrift leistet. Graphologen, insbes. die bei der Polizei, können dadurch eine Fälschung sehr schnell entlarven.

Wenn aber der Computer nicht nur jede hundertstel Sekunde die Lage des Stiftes im Raum, sondern dazu auch noch die Aufdruckstärke an jeder X-Y-Koordinate speichert, den Z-Wert also, dann ist eine Fälschung fast unmöglich. Ja, man kann die zulässigen Abweichungen sogar SO ENG einstellen, daß der Originalunterschreiber mit seiner Originalunterschrift und den sämtlichen Y-X-Z-Informationen seines FranzWilhelm (oder ErnaWilhemine) nicht mehr anerkannt wird. DANN käme womöglich NUR NOCH ein Fälscher "rein"... ;-)

Deine "AMI-Befürchtung" teile ich auch bis zu einem gewissen Grade, aber das wird wohl noch etwas dauern, da in Europa bzw. Deutschland dazu noch mannigfach Gesetzes- und Verordnungsänderungen nötig werden. Und wir wissen ja: DAS dauert...

bei Antwort benachrichtigen
jueki Nachtrag zu: „Schrifterkennung“
Optionen

Da sind wir, weil ich frecherweis immer wieder nachbohre, schon ein erhebliches Stückchen von meiner eigentlichen -technischen- Frage abgekommen. Ja, die elektronischen Unterschriften... Ich habe sie in der letzten Zeit schon einigemale leisten müssen. Als Quittung für meinen "bofrost"- Lieferanten, als Quittung für eine angelieferte Mikrowelle. Das Grafiktablett von Volito- sieht so einfach aus, das kleine Ding, hat es aber einigermaßen in sich! Ja nun, wenn man etwas in den drei geometrischen Achsen erkennen und speichern kann, auch noch eine hypothetische Zeitachse dazu nimmt, ist es gleichgültig, ob die Quantelung in Mega, Giga, ... erfolgt, sie ist speicherbar und somit reproduzierbar!
Ergo: Soll uns der Himmel oder was auch immer vor der Urkundlichkeit derlei Signierungen behüten, der normal- menschliche Verstand ist dazu nicht in der Lage. Denn über diesen entscheiden die Interessen desjenigen, der die größte Finanzmacht aufbringt, leider!
Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
bei Antwort benachrichtigen