speziell was einen Bausparvertrag ,betrifft !!!
PS: ich will keinen abschließen , kann sein das meine Schwester Probleme mit dem "Bausparer" hat !!!
Danke und Gruß
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Na, ist ziemlich relevant, die wichtigste Frage überhaupt:
Wenn nicht im Scheidungsurteil, kann der Zugewinnausgleich auch in einem Vertrag geregelt worden sein. Ist das so? Dann ist er wahrscheinlich rechtskräftig. Pech und Ende.
Ist er nicht geregelt, kann das mE bis 3 Jahre nach der Scheidung nachgeholt werden.
Es geht also um wichtige Grundsatzfragen und nicht darum, ob und wer die Police....klärt also doch, wie geschrieben, das mal zunächst.
Und nochmal: Eine Scheidung ohne Rechtsanwalt ist unmöglich, es herscht Anwaltszwang. Also ist es doch naheliegend, den zu fragen. Er hat schließlich die Unterlagen, wir leider nicht.
Jedenfalls besteht Handlungsbedarf.
Gruß
A4.