speziell was einen Bausparvertrag ,betrifft !!!
PS: ich will keinen abschließen , kann sein das meine Schwester Probleme mit dem "Bausparer" hat !!!
Danke und Gruß
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Na, ist ganz einfach - theoretisch:
Wenn der Bausparvertrag während der Ehe geschlossen wurde, fällt er unter den Zugewinnausgleich. D.h. der während der Ehe entstandene Ertrag wird geteilt.
Normalerweise wird so etwas - und alles andere finanzielle - WÄHREND, und nicht nach dem Scheidungsverfahren geklärt.
Zunächst also wäre erst einmal festzustellen, ob im Scheidungsurteil etwas über den Zugewinnausgleich drin steht. Gerichte befassen sich damit nicht von Amts wegen, sondern nur dann, wenn eine der beiden Parteien das beantragt (hat).
Ich denke doch mal, daß Deine Schwester bei Ihrer Scheidung einen Anwalt hatte - das Urteil aber wird sie jedenfalls haben.
Soviel mal vorerst.
Gruß
A4.