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Frage an unsere Rechtsexperten...

gelöscht_84526 / 16 Antworten / Flachansicht Nickles

Moin !


Über Tauschbörsen, Raubkopien, Copyright etc. ist ja hier schon oft genug diskutiert worden. Folgende Frage habe ich aber noch nie hier gesehen:


Wie sieht das rechtlich eurer Meinung nach aus, wenn ich mir einen Titel - sei es nun ein Musikstück oder irgendwelche Software - bei einer Tauschbörse oder sonstwoher aus dem Internet "besorge" (kann natürlich auch von einem Bekannten sein, der die Software oder den betreffenden Musiktitel noch zu Hause hat und der mir eine Kopie brennt), den es offiziell gar nicht mehr zu kaufen gibt? An Software würde mir da beispielsweise sowas wie "Lost & Found" einfallen (es kann natürlich meinetwegen auch irgendwelche ältere Software von Symantec oder Ontrack oder wie sie alle heissen mögen sein). Musiktitel von Rudi Schuricke dürften wohl auch eher selten in den Geschäften zu finden sein :-)), aber es soll ja noch Fans von ihm geben.


Gut, man könnte jetzt einwenden, dass man sich die Sachen ja evtl. bei Ebay ersteigern kann. Aber das will ich jetzt nicht gelten lassen, denn ich gehe mal davon aus, dass meine Verpflichtung, mich nach einer offiziellen Quelle für die entsprechenden Artikel umzusehen, eigentlich dann erfüllt ist, wenn ich mich im (Spezial-)Fachgeschäft oder beim Hersteller - auch übers Internet - nach der Lieferbarkeit der entspr. Teile erkundigt habe.


Frage also: Wie seht ihr das?


Gruß
K.-H.

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Wie seht ihr das? Amenophis IV
gelöscht_84526 Nachtrag zu: „Frage an unsere Rechtsexperten...“
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"bei Musik ist es endeutig erlaubt für Freunde und Verwante kopieen zu machen!"

Ist schon richtig, nur darf man ja neuerdings den Kopierschutz nicht mehr umgehen bzw. mit geeigneter Software wie z.B. Clone CD knacken. Was doch nichts anderes heisst, als dass man es, rein rechtlich gesehen, dann doch wieder nicht kann.

Aber meine Frage ging ja auch in die Richtung, wie es bei Musik bzw. nicht mehr im Angebot stehender Software ist. Kann ich mir, nur um mal ein Beispiel zu nennen, eine alte Version von der Symantec-Firewall aus dem Netz saugen - die gibt es ja nun nicht mehr offiziell zu kaufen, und die neue will ich nicht haben (wie gesagt, entspricht nicht der - meiner - Realität, aber nur mal gesetzt den Fall, ich würde diesen Wunsch haben....). Könnte dann der Hersteller - in diesem Fall Symantec - herkommen und mir sagen, ich darf nur die neueste Version kaufen aber nicht mir die alte, nicht mehr käufliche Version auf anderem Wege besorgen??

Gruß
K.-H.
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