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Wie Lange sollte ein Garantie Tausch dauern

Byteraider1 / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute ich muss mal was fragen ,Vieleicht hatt der ein oder ander ja schon erfahrungen gemacht in dem Bereich


Ich musste mein Board & den dazugehörigen Prozessor einsenden, da beide ein def. hatten, das Board fing an problemezu machen und das hatt letzendkich dazu gefürt das der prozzessor abgeraucht ist. nun ich habe auf alles Garantie und habe die Teile eingesendet..und nun warte ich und warte und waret auf mehre nachfragen kamm dann, ja ich kümmer mich drumm ist noch nichts wieder da


Wie lange dauert so was in der regel Bei den Firmen AMD Und ECS da es jetzt schon 4 Wochen sind, die ich warte ,kann ich den Händler für Geschäfts verluste,die ich durch das fehlen der Teile entstehen,da der rechner ja so unbrauchbar ist , haftbar machen?? Gibt es event. Gesetztestexte oder Paragraphen die ich im nennen kann ,um ihn etwas einzuschüchtern ??


 


Ich wäre euch sehr dankbar für Schnelle &Nützliche tips


 


m.f.g.


R.Wagner

Herman Munster Spammm „Hallo, ich hätte auch eine Frage zu dem Thema Umtausch, mein Zalman Netzteil...“
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Das hängt von dem Fehler und von Deiner Einschätzung Deiner Geduld ab und von den Reparaturfähigkeiten und -kapazitäten des Händlers.

Bei Fehlern, die - vermutlich - durch den bloßen Austausch einer Komponente (z.B. Netzteil) zu beheben sein dürften, sollten ein oder zwei Tage dicke genug sein. Wirbt der Händler mit sehr schnellem Reparaturtempo, dann mußt Du ihm auch nicht mehr Zeit einräumen! Jedoch dem Murphyschen Gesetz, wonach kleinste Fehler die umfangreichsten Ursachen haben (und umgekehrt), könnte es noch den Tausch weiterer Teile nach sich ziehen, was bei einem kleineren Händler schnell mal dessen Lagerkapazität überschreitet und/oder der Händler für die Ersatzteile trödelt mit der Zusendung. Aber das ist im Prinzip nicht Dein Problem, das hat Dein Händler.

Jedenfalls sollte die Frist schon bei der Reparaturabgabe angegeben werden - schriftlich! Dann muß der Händler was dazu sagen, "OK" oder "zu kurz", dann müßt Ihr weiter verhandeln. Wenn jede Frist, die Dir verschwebt (realistisch sein! Service "while you wait" geht nicht immer), dem Händler zu kurz ist, dann mußt Du ein Machtwort sprechen. 7-10 Werktage sollten für 08/15-Fälle immer genug sein.

Egal, was ihr vereinbart: das schritlich festhalten! Du kannst dem Händler nur an die Gurgel, wenn ein konkreter Termin auf dem Zettel steht und er diesen nicht einhält. Nochmal: sei realistisch! Wenn das Dingsbums eingeschickt werden muß, addier ruhig ne Woche drauf für den Transport, je für hin UND zurück. Der Händler wird das Dingens wohl erst ein bißchen später absendefertig machen und absenden. Allerdings geht das dann von SEINER Zeit ab! Wird "2 Wochen" vereinbart und er läßt es bei sich erst mal 10 Tage unbeachtet und unbearbeitet rumliegen: sein Pech!

Wenn Du einen Servicevertrag beim Kauf mit abgeschlossen hast "Reparatur in spätestens 36 Stunden" oder so, dann hat sich der Händler daran gefälligst zu halten. Dann kann er Dir nicht mit wochenlangen Zeitdauern kommen. Dann stündest Du rechtlich viel besser da. Aber lies die Bedingungen GANZ GENAU durch! Ganz genau WAS wird in WELCHER Zeit behoben? Viele solcher Verträge sind recht schwammig abgefaßt, je konkreter es werden soll, umso schwammiger wird es dann. Es ist eben leichter, für Verträge zu kassieren, als sie einzuhalten... Insbesondere, wenn der Kunde den Kinken im Vertrag bemerkt hat!

Bei allen Dingen rund um die Reparatur ist IMMER der Händler Dein Ansprechpartner! Abwählzen auf andere ist i.d.R. nicht!

Für Detailfragen solltest Du Dich dann an eine Rechtsberatung oder in schweren Fällen gleich an einen Rechtsverdreher wenden.