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Kein Nepp - nur Frage zur Rechtslage

App / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

laut Fernabsatzgesetz, hat man die Möglichkeit, übers Internet oder Telefon gekaufte Ware innerhalb von 2 Wochen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben.

Wie verhält es sich, wenn ein Händler über Ebay verkauft? Gilt da auch der Fernabsatzgesetz?


Gruß
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das heißt reingefallen! produkt auf gut glück gekauft, entspricht nicht den erwartungen´, also verkaufe es wieder bei ebay- so stelle ich mir das vor bzw. handhabe das so...

mein scharfer ton beruht nur aufgrund der tatsache das du rechtsberatung haben willst, was man evtl. untereinander klären kann. sprich dem verkauefer eine nachricht zukommen lassen, meistens sidn die leute da kulant. aber gleich die paragrafen keule zu schwingen find eich nicht gut und nur das sollte klargestellt sein.
nichts für ungut!

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