Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Kein Nepp - nur Frage zur Rechtslage

App / 11 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

laut Fernabsatzgesetz, hat man die Möglichkeit, übers Internet oder Telefon gekaufte Ware innerhalb von 2 Wochen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben.

Wie verhält es sich, wenn ein Händler über Ebay verkauft? Gilt da auch der Fernabsatzgesetz?


Gruß
App

App Nachtrag zu: „Kein Nepp - nur Frage zur Rechtslage“
Optionen

oh Mann, "der Fernabsatzgesetz"!!! OT macht z.Zt. wohl die Birne mürbe!

Indronil Ghosh App „Kein Nepp - nur Frage zur Rechtslage“
Optionen

nur wenn du "vollkaufmann" bist und per sofortkauf verkauft. ansonsten handelt es sich um online auktionen, verkauf zu höstgebot.

meisterv2k App „Kein Nepp - nur Frage zur Rechtslage“
Optionen

Schau mal hier.

App Nachtrag zu: „Kein Nepp - nur Frage zur Rechtslage“
Optionen

Danke an Euch!
Indronil: Ich bin nicht der Verkäufer, sondern Käufer und bin von der gekauften Ware nicht sehr überzeugt und habe schon bessere und günstigere Alternativen gefunden. Da ich eine Rechnung bekommen habe wird es sich um einen Vollkfm. handeln, der mit Gewerbeschein seine Ware auf Ebay verkauft.

Gruß
Marc

Indronil Ghosh App „@indronil und Meister“
Optionen

ich denke der link von meister zu der ra kanzelei sagt bzw. erklärt alles.
ein persönlicher kommentar:

bevor man bei ebay was kauft sollt emna schon wissen was es ist, was es kostet, wie die verarbeitung ist.
im nachhinein irgendwelche reklamationen weil man nicht zufrieden ist- ist nicht nur unfair sonder einfach scheiße gegenüber dem verkauefer!

App Indronil Ghosh „@indronil und Meister“
Optionen

Indronil, hast Du überhaupt zu Ende gedacht, was Du da schreibst? Es ist einerlei, ob ein Händler eine bestehende Plattform (Ebay) oder seine eigenen Webseiten nutzt, um seine Ware zu verkaufen. Wieso sollte man hier im zweierlei Maß messen? Ist doch Quatsch!
Der von mir gekaufte Artikel ist im Internet weder getestet noch bewertet. Einer muss ja mal den Anfang machen und zugreifen. Habe halt daneben gegriffen; die vollmundigen Werbeversprechugen waren maßlos übertrieben.
Hätte ich mir die Ware bei einem Händler mit Ladengeschäft ansehen sollen? Wäre doch auch unfair, danach bei einem Onlinehändler zu bestellen, weil man ein paar Euro spart.
Der Händler mit Ladengeschäft trägt immer noch ein viel höheres Risiko, wie der Onlinehändler. Da muss man mit dem Fernabsatzgesetz schon leben können.
Zuletzt: wo ist eigentlich das Problem? Dem Händler entstehen keine Kosten!

Gruß
App

Indronil Ghosh App „@indronil und Meister“
Optionen

das heißt reingefallen! produkt auf gut glück gekauft, entspricht nicht den erwartungen´, also verkaufe es wieder bei ebay- so stelle ich mir das vor bzw. handhabe das so...

mein scharfer ton beruht nur aufgrund der tatsache das du rechtsberatung haben willst, was man evtl. untereinander klären kann. sprich dem verkauefer eine nachricht zukommen lassen, meistens sidn die leute da kulant. aber gleich die paragrafen keule zu schwingen find eich nicht gut und nur das sollte klargestellt sein.
nichts für ungut!

App Indronil Ghosh „@indronil und Meister“
Optionen

Ist ja kein Problem, wenn wir in diesem Punkt unterschiedlicher Meinung sind.
Wollte aber nicht gleich mit der Rechtskeule drohen, sondern mich nur erkundigen, ob dies ein möglicher Weg wäre. Habe heute an den Verkäufer eine Mail rausgeschickt, ob er die Lampe zurücknimmt oder sie mir gegen ein anderes Modell (von dem ich inzwischen weiss, dass sie meinen Wünschen entspricht) tauscht.

Auch von meiner Seite aus nix für ungut
Gruß
Marc

Kolti App „Kein Nepp - nur Frage zur Rechtslage“
Optionen

Das ist hier definitiv das falsche Brett.
Bei eBay gibt es dafür Foren.

App Kolti „Das ist hier definitiv das falsche Brett. Bei eBay gibt es dafür Foren. “
Optionen

Dann ist es nicht das falsche Brett, sondern das falsche Forum.

Gruß
App

Kolti App „Dann ist es nicht das falsche Brett, sondern das falsche Forum. Gruß App“
Optionen

;O)