Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Kein Nepp - nur Frage zur Rechtslage

App / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

laut Fernabsatzgesetz, hat man die Möglichkeit, übers Internet oder Telefon gekaufte Ware innerhalb von 2 Wochen gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückzugeben.

Wie verhält es sich, wenn ein Händler über Ebay verkauft? Gilt da auch der Fernabsatzgesetz?


Gruß
App

Schau mal hier. meisterv2k
@indronil und Meister App
App Indronil Ghosh „@indronil und Meister“
Optionen

Indronil, hast Du überhaupt zu Ende gedacht, was Du da schreibst? Es ist einerlei, ob ein Händler eine bestehende Plattform (Ebay) oder seine eigenen Webseiten nutzt, um seine Ware zu verkaufen. Wieso sollte man hier im zweierlei Maß messen? Ist doch Quatsch!
Der von mir gekaufte Artikel ist im Internet weder getestet noch bewertet. Einer muss ja mal den Anfang machen und zugreifen. Habe halt daneben gegriffen; die vollmundigen Werbeversprechugen waren maßlos übertrieben.
Hätte ich mir die Ware bei einem Händler mit Ladengeschäft ansehen sollen? Wäre doch auch unfair, danach bei einem Onlinehändler zu bestellen, weil man ein paar Euro spart.
Der Händler mit Ladengeschäft trägt immer noch ein viel höheres Risiko, wie der Onlinehändler. Da muss man mit dem Fernabsatzgesetz schon leben können.
Zuletzt: wo ist eigentlich das Problem? Dem Händler entstehen keine Kosten!

Gruß
App

@indronil und Meister App
Ansichtssache Kolti