eine anzeige wegen betrug könnte man zwar stellen, aber das wäre recth gewagt, ob es durchgeht, da ja ein hinweis auf den angebotscharakter vorliegt. was wohl eher zum tragen kommen dürfte wäre arglistige täuschung oder unlauterer wettbewerb.
das mit dem reinfallen ist einfach: die schreiben gehen an firmen, dort landen sie beim buchhalter und die prüfen meist nicht allzu eingehend die plausibilität von rechnungen und überweisen, da sie ab einer gewissen größe des unternehmens auch nicht immer so schnell überprüfen können, ob wirklich ein auftrag erteilt wurde oder nicht.
wie ich gesehen habe hat sich heise der sache schon angenommen, mal sehen was die unternehmen.