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Heute war ich dran...

xafford / 25 Antworten / Flachansicht Nickles

heute kam mit der Post eine "Rechnung" von www.branchenportal.de über ca. 498 € für eine Eintragung und Anzeige bei denen. Alles so aufgebaut wie eine Rechnung, nur im Text stand dann beiläufig etwas davon, daß es nur ein "Angebot" ist.
Weiß zufällig jemand, wie da mittlerweile die Rechtslage ist?

xafford Tilo Nachdenklich „Wie ist das denn, wenn da nichts zu holen ist, bleibt man beim Zivilrecht nicht...“
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eine abmahnung ist eigentich nur ein gebührenbehafteter hinweis, daß ein gesetz oder eine richtlinie nicht eingehalten wurde an den übertreter. zivilrechtlich wird es erst, wenn der abgemahnte eine negative feststellungsklage einreicht, oder er nicht bezahlt.
in jede fall ist aber der schuldner gegenüber dem abmahnenden anwalt der abgeahnte, nicht der auftraggeber, da der auftraggeber von einer abmahngebühr auch nichts abbekommt (abbekommen sollte).

klär mich mal auf xafford
Gut so! Olaf19