heute kam mit der Post eine "Rechnung" von www.branchenportal.de über ca. 498 € für eine Eintragung und Anzeige bei denen. Alles so aufgebaut wie eine Rechnung, nur im Text stand dann beiläufig etwas davon, daß es nur ein "Angebot" ist.
Weiß zufällig jemand, wie da mittlerweile die Rechtslage ist?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
eine abmahnung ist eigentich nur ein gebührenbehafteter hinweis, daß ein gesetz oder eine richtlinie nicht eingehalten wurde an den übertreter. zivilrechtlich wird es erst, wenn der abgemahnte eine negative feststellungsklage einreicht, oder er nicht bezahlt.
in jede fall ist aber der schuldner gegenüber dem abmahnenden anwalt der abgeahnte, nicht der auftraggeber, da der auftraggeber von einer abmahngebühr auch nichts abbekommt (abbekommen sollte).