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Rechtliche Frage

helfer / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi ich und ein kumpel haben da ein problem, und zwar hat er sich im september 2002 ein 8 fach switch gekauft.am gleichen tag fand mit dem switch eine 4 personen lanparty statt.während der lanparty bemerktn wir, dass der 2port nicht ging! So am nächsten tag in den laden gegangen . da geld zurück nicht möglich ließen wir den switch mit den kassenbon im laden. der verkäufer sagte, dass er den switch einschickt und nachgeschaut wird. nach zwei wochen kamen wir wider an um zu sehen ob es was neues gibt. der verkäufer verneinte dies. wir sollen nächste woche wieder kommen.....


und so ging das monatelang bis anfang januar 2003. wir sind hingegangen, haben uns beklagt dass das viel zu lange dauert.er versprach sich darum zu kümmern. letzte wochegingen wir wieder in den laden, und dann wär ich vor schock fast umgefallen: auf einmal meinte er, dass er uns den defekten switch sofort nach der abgabe umgetauscht hätte, und wir sollten ihn nicht verarschen weil wir ihn angeblich im september schon bekommen hätten.


jetzt sitzen wir da, und wissen nicht was wir machen sollen. gibt es chancen wenn wir rechtlich gegen ihn vorgehen? Das blöde ist ja, dass wir keine beweise haben (kassenbon oder so), nur mich als zeugen. ich war bei jeden gang in den laden dabei(mein kupel ist der käufer des switches) und wir haben nie ein neuen switch bekommen.


Gibt es rechtliche chancen für uns?

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Amenophis IV xafford „hallo amenophis, das honorar in deutschland richtet sich nicht nach dem...“
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Doch, schon:BRAGebO § 7 Gegenstandswert

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(1) Die Gebühren werden, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert).
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Es gibt auch Bereiche, in denen Honorare frei aushandelbar sind, aber grundsätzlich gehts eben nach dem Gegenstandswert. Der Anwalt bekommt dann noch, je nachdem, eine (oder zwei, drei) Verhandlungsgebühren, Gebühren für Zeugenvernehmungen und was weiß ich. So ähnlich wie, wie es bei Ärzten auch geregelt ist.

Du kannst Dir regelrecht ausrechnen, ob es sich lohnt, wegen 500.- vors Amtsgericht zu gehen und dann ein Prozesskostenrisiko von 350.- zu haben.

Was bei uns nicht geht - und das ist in Amerika so, daß mqn einfach astronomische Summen ansetzt. Und noch was ist anders, und DAS MACHT DEN UNTERSCHIED ZU AMERIKA AUS: In usa sind Erfolgsgebühren zulässig. Anwalt und Mandant vereinbaren also 50:50. Auch deshalb die hohen Summen. Erfolgshonorare sind bei uns verboten.

Gruß A4. (Nebenfach-Jurist. Geb aber zu, ist schon lange her.)
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Wie alt bist Du?? Guido W.