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Rechtliche Frage

helfer / 20 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi ich und ein kumpel haben da ein problem, und zwar hat er sich im september 2002 ein 8 fach switch gekauft.am gleichen tag fand mit dem switch eine 4 personen lanparty statt.während der lanparty bemerktn wir, dass der 2port nicht ging! So am nächsten tag in den laden gegangen . da geld zurück nicht möglich ließen wir den switch mit den kassenbon im laden. der verkäufer sagte, dass er den switch einschickt und nachgeschaut wird. nach zwei wochen kamen wir wider an um zu sehen ob es was neues gibt. der verkäufer verneinte dies. wir sollen nächste woche wieder kommen.....


und so ging das monatelang bis anfang januar 2003. wir sind hingegangen, haben uns beklagt dass das viel zu lange dauert.er versprach sich darum zu kümmern. letzte wochegingen wir wieder in den laden, und dann wär ich vor schock fast umgefallen: auf einmal meinte er, dass er uns den defekten switch sofort nach der abgabe umgetauscht hätte, und wir sollten ihn nicht verarschen weil wir ihn angeblich im september schon bekommen hätten.


jetzt sitzen wir da, und wissen nicht was wir machen sollen. gibt es chancen wenn wir rechtlich gegen ihn vorgehen? Das blöde ist ja, dass wir keine beweise haben (kassenbon oder so), nur mich als zeugen. ich war bei jeden gang in den laden dabei(mein kupel ist der käufer des switches) und wir haben nie ein neuen switch bekommen.


Gibt es rechtliche chancen für uns?

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Wie alt bist Du?? Guido W.
Teletom Christoph Maus „War ja nur ne Anmerkung... cm PS: Dein Kumpel dürfte mit 15 auch noch keine...“
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Lass Dich nicht vom Verkäufer verar...en, Dein Kumpel ist rein rechtlich noch nicht voll "handlungsfähig", d.h. sein "Vormund" (mit Sicherheit z.B. ein Elternteil) ist zuständig. Lass mal den Vater Deines Kumpels und Ihr zwei beide mit dem Verkäufer reden.

Denk daran, Ihr seid beide vollwertige Zeugen.

(Übrigens wenn der Vormund nicht möchte, dass der Artikel gekauft werden sollte, ist der Kaufvertrag nicht zu Stande gekommen. Also Artikel zurück Geld zurück oder Strafe für den Verkäufer.)

Kann man vor Gericht auch ohne Anwalt einklagen, oder zumindest versuchen (oder noch besser sagen, dass das der Vormund vor hat).

Gruß
Teletom

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