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falsche mainboard version - grund zur reklamation beim händl

nettkingkohl / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,
habe soeben bemerkt, nachdem ich ein bißchen im internet rumgestöbert habe, dass mir mein händler eine alte mainboardversion untergejubelt hat, obwohl auf der rechnung die neue version aufgeführt ist.
auf der rechnung steht ein shuttle ak31 v3.1 für 123 € und erhalten habe ich ein shuttle mit v 2.0. der vermutlich entscheidende unterschied dran ist, dass die alte version den via chipsatz kt266 hat und die neue bereits den 266A. jetzt stellt sich natürlich die frage, wie ich vorgehen soll. worin unterscheiden sich die beiden chipsätze voneinander?
was ratet ihr mir?
mfg nettkingkohl

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Nuts nettkingkohl „falsche mainboard version - grund zur reklamation beim händl“
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Wenn auf der Rechnung die Rev. 3.1 steht, auf dem Board aber eine niedrigere (hier 2.0) dann handelt es sich aus juristischer Sicht um das "Fehlen zugesicherter Eigenschaften". In diesem Fall hast du in immer die Möglichkeit, d.h. auch noch nach 14 Tagen, das Board gegen eines mit der "richtigen Revision" umzutauschen (Stichwort: Falschlieferung). Gehe zum Händler, gib ihm das Board mit der Original-Verpackung inkl. Kabel, Treiber-CD usw. zurück, weise auf die Falschlieferung hin und bestehe auf den Umtausch. Von der Sache her hast du nen besseres Board (KT 266A) bezahlt, aber nen schlechteres bekommen (KT 266). Wenn der Händler korrekt ist, hat er damit auch kein Problem und macht kein Theater. Viel Erfolg.

Nuts :-))

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