Mainboards, BIOS, Prozessoren, RAM 27.306 Themen, 124.227 Beiträge

falsche mainboard version - grund zur reklamation beim händl

nettkingkohl / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo,
habe soeben bemerkt, nachdem ich ein bißchen im internet rumgestöbert habe, dass mir mein händler eine alte mainboardversion untergejubelt hat, obwohl auf der rechnung die neue version aufgeführt ist.
auf der rechnung steht ein shuttle ak31 v3.1 für 123 € und erhalten habe ich ein shuttle mit v 2.0. der vermutlich entscheidende unterschied dran ist, dass die alte version den via chipsatz kt266 hat und die neue bereits den 266A. jetzt stellt sich natürlich die frage, wie ich vorgehen soll. worin unterscheiden sich die beiden chipsätze voneinander?
was ratet ihr mir?
mfg nettkingkohl

bei Antwort benachrichtigen
Heinz_Malcher nettkingkohl „falsche mainboard version - grund zur reklamation beim händl“
Optionen

ich würde auf alle fälle so schnell wie möglich den händler darauf hinweisen. du hast das recht innerhalb der ersten 14 tage ohne grund die ware zu reklamieren und _du-hast_einen_grund_ ich kenne zwar den unterschied der chipsätze nicht genau, aber es liegt auf der hand, sich zu erkundigen, wenn die rechnung eine andere version aufweist: Wenn du es auf die milde tour angehen willst, sag ihm, wenn sich die rechnung unterscheidet, könntest du eventuell später probleme mit der garantie bekommen, da du schliesslich ein anderes board hast. Good luck

bei Antwort benachrichtigen
Sulli nettkingkohl „falsche mainboard version - grund zur reklamation beim händl“
Optionen

Wenn auf deiner Rechnung die neuere Version 3.1 draufsteht dann würde ich das Board auf jeden Fall zurückgeben und wenn er es nicht machen will--Rechtsanwalt--denn das was er da gemacht hat ist Betrug.
Die neuere Version soll etwas schneller sein da es der bessere,neuere Chipsatz ist.Schau hier mal nach: http://www.spacewalker.com/german/

bei Antwort benachrichtigen
Nuts nettkingkohl „falsche mainboard version - grund zur reklamation beim händl“
Optionen

Wenn auf der Rechnung die Rev. 3.1 steht, auf dem Board aber eine niedrigere (hier 2.0) dann handelt es sich aus juristischer Sicht um das "Fehlen zugesicherter Eigenschaften". In diesem Fall hast du in immer die Möglichkeit, d.h. auch noch nach 14 Tagen, das Board gegen eines mit der "richtigen Revision" umzutauschen (Stichwort: Falschlieferung). Gehe zum Händler, gib ihm das Board mit der Original-Verpackung inkl. Kabel, Treiber-CD usw. zurück, weise auf die Falschlieferung hin und bestehe auf den Umtausch. Von der Sache her hast du nen besseres Board (KT 266A) bezahlt, aber nen schlechteres bekommen (KT 266). Wenn der Händler korrekt ist, hat er damit auch kein Problem und macht kein Theater. Viel Erfolg.

Nuts :-))

bei Antwort benachrichtigen