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Mindfactory - ungültige AGB-Klauseln bzgl. Fernabsatzgesetz?

chris22 / 4 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich will gemäß Fernabsatzgesetz eine Bestellung bei Mindfactory widerrufen (>14 Tage), habe aber in deren AGB´s folgendes gefunden:

"Ersatzansprüche erheben wir insbesondere bei Prozessoren [...] mindestens in der Höhe des Preisverfalles, zumal diese Artikel einem ständigen Preisverfall unterliegen. "

Ist so eine Klausel nicht unwirsam?
Ich habe weiterhin festgestellt, dass die auch die Portokosten nicht ersetzen, was kann man dagegen tun? Auf email´s reagieren die nicht ...

Herman Munster Anne Radtke „Das ist garantiert unwirksam! Selbst wenn man RAM-Module und Prozessoren einbaut...“
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Würde spontan auch zustimmen, daß die Sache nicht ganz astrein ist. Aber, auch wenn noch so viele Leute derselben Meinung sind: die Entscheidung "wirksam oder unwirksam" ist eine Gerichtsentscheidung. Oder die Firma - ich konstruiere einen rein hypothetischen Fall - weiß ganz genau, daß dieser oder jener Passsus vor keinem Gericht bestehen kann weil er beliebig vielen Gesetzen widerspricht und ziehen schon bei einer offiziellen Androhung, ein solches anzurufen, den Schwanz ein. Weil ihnen dann nicht abwechselnd deren falsche AGBs und die Gesetze um die Ohren gehauen werden. Bzw nur die Gesetze, weil deren AGB womöglich in wesentlichen Teilen oder gar total eingezogen werden. So geben sie in einem letzlich unbedeutenden Einzelfall nach aber deren AGB leben weiter, um den nächsten Unbedarften auch noch damit in gleicher Weise abzufertigen.

Höflich, in der Sache aber knallhart argumentieren. Und wirklich NUR, wenn Du an der Sache WIKRLICH unschuldig bist.