Liebe Leute!
Hab diese Posting auch in die Rubrik "Festplatten" geschrieben, um Argumentationshilfen zu bekommen. Euch möchte ich fragen, ob ich mit meinem Rechtsempfinden richtig liege:
Vor einer woche bekam ich beim "Zwangs"-Scandisk die Meldung, daß meine FP fehlerhafte Sektoren aufweise. Daaufhin wurden diese Stellen per Software vor dem weiteren Beschreiben geschützt (das Böse B ;) )
Hier im Forum riet man mir, die Platte tauschen zu lassen, zumal ich noch 2 Monate Garantie auf mein Notebook habe.
Bei meinem Anruf bei Compaq kam es dann, wie es kommen mußte:
Der unfreundliche Herr vom Compaq-Support meinte, ein Austausch meiner Festplatte aufgrund fehlerhafter Sektoren (win meldete physikalische Fehler) sei nicht notwendig, sofern das System stabil laufe.
Ich selbst sehe das aber nicht so, denn Compaq gibt mir eine Garantie auf die Hardware und ein physikalischer Fehler bedeutet doch eindeutig, daß die FP kaputt ist = Garantiefall!
Lieg ich da 100%ig richtig? Dann drohe ich nämlich beim nächsten Anruf mit einem Anwalt und nehme den auch in Anspruch.
Welche Chancen hab ich da?
Danke
die Witch
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hierbei ist aber anzumerken dass der Mangel (nach altem Recht) nicht "unerheblich" zu sein hat. Im Klartext: Ein paar fehlerhafte Sektoren können auftreten und ggf. ausgeblendet werden. Erst wenn dies nicht funktioniert bzw. laufend neue hinzukommen bzw. ganze Bereiche wegfallen, kann man von erheblich sprechen.
Ich würde empfehlen ein Drive-Fitness Tool des Festplattenherstellers zu besorgen. Bestätigt dies den Defekt (bzw. in Defekt in spe) ist eine Reklamation unerlässlich. Ansonsten hilft gelegentlich ein Low Level Format der Platte, um die Sektoren wieder hinzubiegen.
Generell wunder mich die unkulante Vorgehensweise bei Compaq, die sonst aufgrund guter Spannen auch einen ordentlichen Service haben (hatten?).
CU