Ich hab mir Online ein Produkt bestellt,von dem ich glaube das der Händler es mit einem falschen Preis ausgezeichnet hat.
Ist der Händler verpflichtet mir das Teil zu diesem Preis zu verkaufen,oder kann er den Deal platzen lassen?
MfG Igor
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Antwort von Radio Eriwan:
Im Prinzip ja, aber...
der Verkäufer muss sich an den ausgezeichneten Preis halten, wenn dieser sich nicht Irrtümer vorbehalten hat. In den AGbs steht meist soetwas. Darum wirst Du nur wenig erfolg haben. Doch müsste der Irrtum schon gross sein, um von einem Irttum zu sprechen. Das heisst, einen RAM-Riegel der sonst 100.- DM kostest, und mit 50.- DM ausgezeichnet ist, muss nicht für 50.- DM verkauft werden. Davon mal abgesehen, kannst Du zwar den kauf tätigen, jedoch wirst zu wahrscheinlich erfahren, dass das gute Stück ausverkauft ist, Und den Verkäufer deswegen an die Hammelbeine zu bekommen ist noch schwerer.
Mfg
private_andy