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Lieferzwang?

IgorIgiti (Anonym) / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Ich hab mir Online ein Produkt bestellt,von dem ich glaube das der Händler es mit einem falschen Preis ausgezeichnet hat.
Ist der Händler verpflichtet mir das Teil zu diesem Preis zu verkaufen,oder kann er den Deal platzen lassen?

MfG Igor

Herman Munster IgorIgiti (Anonym) „Lieferzwang?“
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Etwas anderes wäre es, wenn man nachweisen könnte, daß der Händler das absichtlich gemacht hat in der Hoffnung, daß, bei einer nicht allzugroßen Preisdifferenz, der Kunde es trotzdem nimmt. Das wäre dann unlauterer Wettbewerb. Stichwort "Lockangebot". Oder der Preis stimmt, aber für das auslaufende Vorgängermodell. Wiederum: die Modellbezeichnung wirklich irrtümlich falsch oder absichtlich. Um den Vorsatz nachweisen zu können, müßte man die Anzeigen des Händlers schon eine längere Zeit beobachten, zig Monate. Oder wenn man einen konkreten Verdacht hat, mal bei der Verbraucherzentrale nachfragen, womöglich ist der Laden dort "bekannt".