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Wirklich OT: Bundesbahnärger

(Anonym) / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Also das ist jetzt wirklich ein OT-Thema, aber ich will meinem Ärger mal Luft machen und mal hören, was ihr da für Erfahrungen gemacht hat.

Thema: DB (Deutsche (Bummel-)Bahn)

Innerhalb kürzester Zeit hab ich echt Dinge erlebt, da fragt man sich echt, warum die DB sich wundert, dass die Leute abwandern.

1. Ich hatte mir ein falsches Ticket gezogen, wollte es umtauschen und ZACK -> die haben den Preis nicht angerechnet sondern ich mußte nochmal den vollen Preis bezahlen. O-Ton: "Warum soll die DB für die Dummheit ihrer Kunden geradestehen" ... SAUEREI!

2. Mein Bruder - noch nie mit der Bahn gefahren - darf jetzt 60 DM zahlen. Grund: Er hatte ein gültiges Ticket, aber nicht abgestempelt, er wußte nicht wo das geht (Anm.: sehr unübersichtlicher Bahnhof, wo auch noch oft der Stempler kaputt ist). Der Schaffner kam, hat das Ding als i.O. zurückgegeben - aber ehrlich wie mein Bruder ist, hat er ihm gesagt, dass er noch nicht abgestempelt hat und hat gefragt wie das funktioniert. (Anm.: Der Schaffner hat kurz vorher einem ausländischen Mitbürger genau diese Sache erklärt, mein Bruder hatte das aber nicht ganz mitbekommen) Der Schaffner sieht ihn an und verlangt seinen Perso und brummt dem 60 DM Strafe auf... SO GEHT DIE BAHN MIT NEUEN KUNDEN UM!!!!

3. Eigentlich eine Fortsetzung von 2.: Ein paar Tage später hat mein Bruder ein gültiges, abgestempeltes Ticket - der Schaffner kommt und sieht ihn mit großen Augen an: "So einer wie Du hat ein gültiges Ticket?" - SCHWEINEREI!!! Sind denn alle 17jährigen Bahnkunden potentielle Scharzfahrer???

Also im Nahverkehr waren das ja immer schon Schnarchnasen, ich kenne die Bahn vom Fernvekehr und war bisher sehr zufrieden.

Aber solche Aktionen - müssen denn unausgelastete, psychisch labile DB-Mitarbeiter ihren Unmut über ihren Job an den Fahrgästen (also im Prinzip an ihren Brötchengebern) auslassen?

Gruß
Heiner

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(Anonym) Nachtrag zu: „Wirklich OT: Bundesbahnärger“
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also jeder der eine fahrkarte zieht schließt einen rechtsgültigen vertrag ab und wie es bei jedem rechtsgeschäft so ist hat man auch ein rücktrittsrech, also was punkt eins deines zornes betrifft gemäs den AGB muß ein teil des geldes bei nicht in anspruchnahme des falsch gezogenen tickets auf jeden fall zurück erstattet werden.
punkt 2. es ist so wenn die karte nicht abgestempelt ist ist sie auf jeden fall als gültig an zu sehen, weil unverbraucht und nicht entwertet - also beschwerde einlegen bringt das nichts vors gericht ziehen.

das gleiche gillt bei verspätung der bahn um mehr als 60 minuten der vertrag wurde somit von der bahn nicht erfüllt was unweigerlich zum rücktrit durch den kunden führt - der volle fahrpreis ist zurück zu erstatten - alles andere was in den AGB der bahn steht ist rechtsunwirksam da sie sich nicht am BGB orientieren welches rechtsweißend ist!

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