Hallo...
Sind Kündigungen per email rechtsverbindlich? V.a., wenn in den AGBs steht, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat...
Danke
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Einwurfeinschreiben ist weniger Wert, als Einschreiben-Rueckschein.
Wurde vor kurzem von einem Gericht so festgestellt, habe leider das Az. nicht greifbar.
Volker "neanderix"
