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Frage zu emails

(Anonym) / 3 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo...

Sind Kündigungen per email rechtsverbindlich? V.a., wenn in den AGBs steht, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat...

Danke

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(Anonym) Nachtrag zu: „Frage zu emails“
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Hi!

Schließe mich obiger Meinung grob an. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher das Mail ausreichend ist, besonders nach Signaturgsetz, aber die Beweispflicht ob sie angekommen ist dürfte evt. schwierig sein. Wenn das Unternehmen kündigt, dann gibt es wahrscheinlich die K. noch im gesendet Ordner des Chefs und in den Logfiles des Servers, wenn Du die an's Unternehmen schickst - quasi keine Chance.
Einschreiben mit Rückschein ist im Zweifel auch nix Wert, weil das Einschreiben angenommen werden muß - also entweder Einwurfeinschreiben oder für die ganz wichtigen Sachen die einzig sichere Zustellsache: Der Gerichtsvollzieher, auch wenn's kostet.

Also kleines Fazit: Wenn die Kündigung per Mail kommt, dann dagegen anrennen - bei Kündigungen sind eh unheimlich viele Formfehler drin, dass es sich ziemlich immer lohnt was dagegen zu tun.

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