Hallo...
Sind Kündigungen per email rechtsverbindlich? V.a., wenn in den AGBs steht, dass eine Kündigung schriftlich zu erfolgen hat...
Danke
Internetanschluss und Tarife 23.324 Themen, 97.943 Beiträge
ich würde es auf jeden fall schriftlich machen (und wenn es was ganz wichtiges ist per einschreiben mit rückschein).
abgesehen von der frage, ob es sich bei mail und fax um dokumente handelt (fehlende originalunterschrift), kann eine firma immer behaupten, daß sie eine mail oder ein fax nicht erhalten hat (mögliche begründung: z.b. leere tintenpatrone im faxgerät der firma oder datenverlust bei abfrage des mail-servers wegen computerabsturz. der phantasie sind da keine grenzen gesetzt, u. letztlich ist die kündigung damit halt nicht angekommen).
gruß
