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Dreamweaver und der Quellcode

arays / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hi

Nicht gleich steinigen falls ich da jetzt was verwechsle. Aber manche (oder alle?) Programme setzen im Quelltext doch ihre Marke.

Wie ist das jetzt wenn man eine gecrackte Version von Dreamweaver benutzt und ins Netz stellt?

Kommen die einem da gleich drauf und man darf ganz viel Strafe zahlen :-) oder.. nicht..

Oder gibt\'s das nur bei Dreamweaver 4 z.b. oder bei 2 oder 3 noch nicht?

Wer weiß mehr..?

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(Anonym) neanderix „ 2. Der Urheber ist nicht der Registrant, nutzt aber eine aus dem Netz gesogene...“
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>Noe. Schliesslich weiss z.B. Macromedia ja nicht, ob nicht entweder
>der Berechtigte die Seiten fuer mich erstellt hat oder
>ob mich der Berechtigte an seinen Rechner gelassen hat, um die
>Seiten zu erstellen.

Dann fragt Macromedia jeden Beteiligten und der rechtmäßige wird ein Teufel tun und dich decken!

>Noe. Die Seiten, die ich z.B. mit der 30-Tage-Version vom DW >erstellt habe, darf ich genauso ins Netz stellen, als ob ich sie mit >der Vollversion erstellt haette.

Das dachte ich auch, leider lag ich selber damit falsch und habe vor'm OLG Stuttgart gegen Macromedia Deutschland verloren!
Das Ganze hat mich ne teure Nachlizensierung gekostet, die schmerzlicherweise teurer kam, als ein regulärer Neukauf der Software!

Auszug aus den Lizenzbedingungen von Macromedia, welche nach Meinung des OLG ein User bei der Installation gelesen hat und mit OK/JA/WEITER o.ä. bestätigt und damit anerkannt hat:

"(c) "Testversion" (NFR, Not for Resale (Nicht zum Wiederverkauf)) bezeichnet eine Version der Software, die als solche gekennzeichnet ist und nur für die Prüfung und Bewertung der Software zu verwenden ist.
...
2. Lizenz
Dieses Abkommen gibt Ihnen die folgenden Rechte:
(a) Installation und Verwendung der Software auf einem Einzelcomputer ODER Installation und Speicherung der Software auf einem Speichergerät, z. B. einem Netzwerkserver, das nur verwendet wird, um die Software über ein internes Netzwerk auf Ihren übrigen Computern auszuführen oder zu installieren, vorausgesetzt, Sie haben eine Lizenz für jeden einzelnen Computer, auf dem die Software installiert oder über das Speichergerät ausgeführt wird."

Diese Prüfung und Bewertung, schließt wiederum nach Meinung des OLG keine Veröffentlichung der Produkte mit ein!


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