>2. Der Urheber ist nicht der Registrant, nutzt aber eine aus dem Netz gesogene Version, die irgend jemand anderes für sich registriert hat
> - dann hat er schlechte Karten, weil ihm nachgewiesen werden kann, wer der berechtigte Eigentümer ist
Noe. Schliesslich weiss z.B. Macromedia ja nicht, ob nicht entweder der Berechtigte die Seiten fuer mich erstellt hat oder
ob mich der Berechtigte an seinen Rechner gelassen hat, um die Seiten zu erstellen.
> 3. Der Urheber, nutzt eine Trialversion - dann darf er die erstellten Sachen nicht veröffentlichen, es soll ja nur zum Testen sein
Noe. Die Seiten, die ich z.B. mit der 30-Tage-Version vom DW erstellt habe, darf ich genauso ins Netz stellen, als ob ich sie mit der Vollversion erstellt haette.
Alles andere waere nach dt. Recht unzulaessig. Das ist etwa so, als ob dir ein HiFi Haendler eine Stereo-Anlage fuer ein Wochenende zum Testen ueberlaesst und von dir verlangt,
dass du nach Testende alle Aufnahmen, die du mit dem getersteten CD/MD/DAT/CC-Recorder gemacht hast loeschst.
Volker