Hi
Nicht gleich steinigen falls ich da jetzt was verwechsle. Aber manche (oder alle?) Programme setzen im Quelltext doch ihre Marke.
Wie ist das jetzt wenn man eine gecrackte Version von Dreamweaver benutzt und ins Netz stellt?
Kommen die einem da gleich drauf und man darf ganz viel Strafe zahlen :-) oder.. nicht..
Oder gibt\'s das nur bei Dreamweaver 4 z.b. oder bei 2 oder 3 noch nicht?
Wer weiß mehr..?
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Die Hersteller haben Suchmachinen im Netz laufen, die nach Seiten suchen, welche mit ihren Produkten gemacht wurden, um deren Verbreitung festzustellen!
Das ist so ähnlich, wie es das Deutsche Patentamt anbietet, wenn man dort einen Markennamen schützen läßt, dann bekommt man auch eine Suchmachine fürs Internet, die eben nach Markennamenverletzungen sucht!
Bis jetzt las ich aber nur von Fällen, wo gegen komerzielle Anbieter von Webservices, von Seitens Macromedia vorgegangen wurde, weil die mit nichtregistrierten Produkten arbeiteten!
ja klar, nichtregistrierte produkte kann man finden.
aber ein gecracktes programm ist ja, wie wenn es legal registriert worden wäre!
aloha,
thorsten
Kommt drauf an, was du unter 'gecracktes'Programm verstehst!
Eine 30 Tage Trialversion, mit einem Patch freigeschaltet, bleibt registrierrechtlich eine 30 Tage Test Version! Weder der Username noch die Seriennummer liegt, dem Hersteller vor!
Die Registriernummer etc. wird auch meist in codierter Form in dem Entprodukt welches man mit der Software erstellt abgelegt, so z.B.
bei mit Fireworks erstellten Grafiken.
Werden solche jetzt öffentlich gefunden und ausgewertet, gibt es ja verschieden Möglichkeiten:
1. Der Urheber ist registriert
- dann ist alles ok!
2. Der Urheber ist nicht der Registrant, nutzt aber eine aus dem Netz gesogene Version, die irgend jemand anderes für sich registriert hat
- dann hat er schlechte Karten, weil ihm nachgewiesen werden kann, wer der berechtigte Eigentümer ist
3. Der Urheber, nutzt eine Trialversion
- dann darf er die erstellten Sachen nicht veröffentlichen, es soll ja nur zum Testen sein
4. Der Urheber, nutzt eine gekrackte Trialversion
- siehe 3. (Der Regcode einer Trialversion bleibt auch nach dem cracken, der einer Trialversion)
>2. Der Urheber ist nicht der Registrant, nutzt aber eine aus dem Netz gesogene Version, die irgend jemand anderes für sich registriert hat
> - dann hat er schlechte Karten, weil ihm nachgewiesen werden kann, wer der berechtigte Eigentümer ist
Noe. Schliesslich weiss z.B. Macromedia ja nicht, ob nicht entweder der Berechtigte die Seiten fuer mich erstellt hat oder
ob mich der Berechtigte an seinen Rechner gelassen hat, um die Seiten zu erstellen.
> 3. Der Urheber, nutzt eine Trialversion - dann darf er die erstellten Sachen nicht veröffentlichen, es soll ja nur zum Testen sein
Noe. Die Seiten, die ich z.B. mit der 30-Tage-Version vom DW erstellt habe, darf ich genauso ins Netz stellen, als ob ich sie mit der Vollversion erstellt haette.
Alles andere waere nach dt. Recht unzulaessig. Das ist etwa so, als ob dir ein HiFi Haendler eine Stereo-Anlage fuer ein Wochenende zum Testen ueberlaesst und von dir verlangt,
dass du nach Testende alle Aufnahmen, die du mit dem getersteten CD/MD/DAT/CC-Recorder gemacht hast loeschst.
Volker
>Noe. Schliesslich weiss z.B. Macromedia ja nicht, ob nicht entweder
>der Berechtigte die Seiten fuer mich erstellt hat oder
>ob mich der Berechtigte an seinen Rechner gelassen hat, um die
>Seiten zu erstellen.
Dann fragt Macromedia jeden Beteiligten und der rechtmäßige wird ein Teufel tun und dich decken!
>Noe. Die Seiten, die ich z.B. mit der 30-Tage-Version vom DW >erstellt habe, darf ich genauso ins Netz stellen, als ob ich sie mit >der Vollversion erstellt haette.
Das dachte ich auch, leider lag ich selber damit falsch und habe vor'm OLG Stuttgart gegen Macromedia Deutschland verloren!
Das Ganze hat mich ne teure Nachlizensierung gekostet, die schmerzlicherweise teurer kam, als ein regulärer Neukauf der Software!
Auszug aus den Lizenzbedingungen von Macromedia, welche nach Meinung des OLG ein User bei der Installation gelesen hat und mit OK/JA/WEITER o.ä. bestätigt und damit anerkannt hat:
"(c) "Testversion" (NFR, Not for Resale (Nicht zum Wiederverkauf)) bezeichnet eine Version der Software, die als solche gekennzeichnet ist und nur für die Prüfung und Bewertung der Software zu verwenden ist.
...
2. Lizenz
Dieses Abkommen gibt Ihnen die folgenden Rechte:
(a) Installation und Verwendung der Software auf einem Einzelcomputer ODER Installation und Speicherung der Software auf einem Speichergerät, z. B. einem Netzwerkserver, das nur verwendet wird, um die Software über ein internes Netzwerk auf Ihren übrigen Computern auszuführen oder zu installieren, vorausgesetzt, Sie haben eine Lizenz für jeden einzelnen Computer, auf dem die Software installiert oder über das Speichergerät ausgeführt wird."
Diese Prüfung und Bewertung, schließt wiederum nach Meinung des OLG keine Veröffentlichung der Produkte mit ein!
schau dir mal den quelltext an denn du mit dream erstellt hast, ich habe noch nie irgendwo einen Eintrag von dream gefunden.
und woran soll es dann identifiziert werden?
z.B. am generierten Scriptcode - die Funktionen beginnen alle mit MM_
(Macromedia)!!
Jetzt ein Blick ins Impressum der Webseite wer der Urheber ist und einen Abgleich machen mit der Datenbank der registrierten Kunden, das war's!
Funktioniert aber nur, wenn du den Funktionsgenerator nutzt, und anschliessend so dumm bist, den Code *nicht* nachzubearbeiten.
Wenn du den Code nachbearbeitest, eventuell generierte Meta-Tag-Eintraege loeschst, die Funktionen und deren Aufrufe umbenennst (und das ist in Text-Editoren mit Suchen/Ersetzen nun wirklich kein aufwand),
dann hat der Hersteller keine Chance.
Volker
Wer macht das schon und bearbeitet den Code, wenn er Rollovers incl. Scriptcode aus Fireworks in seine Page packt!
Ich hab im Code von Dreamweaver4 Seiten geschaut, aber habe darin nicht mal einen Verweiß gefunden, dass die Seite mit Dreamweaver erstellt wurde!