Hallo ,
welche Beweiskraft (vor Gericht z.B.) hat eigentlich eine Email?
Meines Erachtens kann eine solche Mail doch in sekundenschnelle manipuliert werden und dürfte demnach überhaupt nicht zu Beweismitteln gehören - oder liege ich falsch?!
Danke für die Antworten!
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Hallo, OK;
Nachtrag: Die eMail ist vom Bundesgerichtshof in Zivilsachen (= die
höchstrichterliche Instanz im Zivilrecht in Deutschland) als wirksame
Willenserklärung anerkannt. Wenn Du zB per eMail eine Bestellung auf-
gibst, so ist diese Willenserklärung gültig. Sie hat dieselbe Qualität
wie eine schriftliche Bestellung, ein Telex, ein Fax, ein Zunicken,
ein Telefonanruf mit mündlicher Bestellung etc. Für Fans zum Nachle-
sen: §§ 145 fortfolgende im Bürgerlichen Gesetzbuch ("Willenserklärung)
U.a. wegen der Manipulationsgefahr hat der Gesetzgeber im Fernabsatz-
gesetz verbindlich geregelt, daß z.B. eine Rückgabe der Kaufsache
(oder eine Rückabwicklung anderer Dienstleistungen) binnen einer Frist
von zwei Monaten (und zwar ohne Angabe von Gründen !) zulässig ist.
Sorry, aber machmal geht's nicht so schnell !
Gruß LK
