Hallo ,
welche Beweiskraft (vor Gericht z.B.) hat eigentlich eine Email?
Meines Erachtens kann eine solche Mail doch in sekundenschnelle manipuliert werden und dürfte demnach überhaupt nicht zu Beweismitteln gehören - oder liege ich falsch?!
Danke für die Antworten!
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Hallo Liebling! Detailierter geht es wohl kaum noch! Ich danke Dir nochmals ... OK (Anonym: 212.185.223.32)
"Da eine eigenhändige Unterschrift bei der Nutzung der elektronischen Kommunikationswege nicht möglich ist, erhält eine per Email abgegebene Willenserklärung keine Beweiskraft."
(http://www.ecin.de/recht/vertrag/vertrag1.html)
das ist nur ein bsp, die kommentare auf anderen seiten lauten ähnlich bzw. betonen, daß die rechtslage unklar sei.
