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@ Liebling: Email als Beweismittel??

OK (Anonym: 212.185.223.169) / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo ,
welche Beweiskraft (vor Gericht z.B.) hat eigentlich eine Email?
Meines Erachtens kann eine solche Mail doch in sekundenschnelle manipuliert werden und dürfte demnach überhaupt nicht zu Beweismitteln gehören - oder liege ich falsch?!

Danke für die Antworten!

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(Anonym) OK (Anonym: 212.185.223.169) „@ Liebling: Email als Beweismittel??“
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Hallo, OK;

meiner Erinnerung nach hat eine Email denselben Stellenwert wie ein
Brief, eine schriftliche Mitteilung, ein Telegramm o.ä.
Es handelt sich um eine verkörperte Willenserklärung, die zur Ver-
wendung im Rechts-/Geschäftsverkehr bestimmt ist und (auch) Beweis-
zwecken dient.
Natürlich kann eine eMail manipuliert werden; dies geht aber auch bei
allen anderen Formen von Willenserklärungen ... (es sollen sogar schon Testamente gefälscht worden sein)
Eine ganz andere Frage ist die nach der Beweiswürdigung, sofern es sich um eine gefälschte eMail handelt.
Verstehe bitte, daß ich auf eine abstrakte Frage nicht weiter eingehe,
weil Juristen (außer Profs) sich idR nur mit konkreten Fragen beschäf-
tigen. - Grau ist alle Theorie und Grün des Lebens goldner Baum -
Liebling Kreuzberg

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