Hallo, 195.93.65.157;
mit Deiner Frage meinst Du wohl, daß Du ein Rückgaberecht gegen Er-
stattung des Kaufpreises hast. Ja, aber nur dann, wenn die GK einen
F e h l e r hat. Dann hast du 1/2 Jahr das Recht, diesen Mangel zu
rügen und die GK zurückzugeben. Besser aber: nicht warten, sondern so-
fort handeln ! (Dies ist keine Erfindung von mir, sondern kann man in
aller Ruhe in den §§ 459, 462, 465, 467, 477 (!) und 346 BGB nachle-
sen !)
Deinem Beitrag entnehme ich aber, daß die GK wohl keinen Fehler hat,
dann bleibst Du wirklich auf der Karte sitzen (es sei denn, Dein Händ-
ler wäre (freiwillig) bereit, diese zurückzunehmen und sie gegen eine
andere einzutauschen; rechtlich verpflichtet ist er hierzu nicht.
Was die von einigen anderen Usern geäußerte Ansicht des angeblichen
"14tägigen Umtauschrechts" anlangt, so ist die unzutreffend ! Im Ge-
setz gibt es hierfür keine Stütze. Wenn der Versandhandel dies frei-
willig einräumt, so ist das eben halt mal freiwillig !
Besser fährt man mit einer Bestellung im Versandhandel. Nach dem sog.
Fernabsatzgesetz hat man hier ein 2monatiges Rückgaberecht - ohne An-
gabe von Gründen - !
Liebling Kreuzberg