Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Grafikkarte umtauschen

(Anonym) / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich hab mir beim Händler um die Ecke eine Grafikkarte gekauft und hab sie eingebaut. Ich bin aber gar nicht zu frieden mit dme Teil. Kann ich sie umtauschen?Im Laden habe ich nirgendwo die AGB\'s sichtbar entdecken können und auf der Rechnung steht auch nichts von den AGB\'s.

frank (Anonym) „Grafikkarte umtauschen“
Optionen

nur mal so ne frage an die, die so oder ähnlich denken.
seid ihr alle nur dämlich??? wenn ich hier lese, das nirgendwo die agb´s hängen oder nicht bekannt sind, könnte ich schreien.
ihr beruft euch dann auf paragraphen, nur weil keine agb´s aushängen oder weil der verkäufer im falschen augenblick einen furz gelassen hat.
du bist mit deiner karte unzufrieden? dann hättest du vielleicht mal einen oder mehrere tests lesen sollen. was für eine karte du dir da gekauft hast, war dir doch vorher bewusst. du gehst ja nicht einfach in den laden, lässt dir irgendeine karte geben und baust sie dir ein.
dieses denken ist mittlerweile sehr in mode gekommen. in allen branchen!!!
du hast normalerweise innerhalb von 14 tagen (glaube ich) eine volles rückgaberecht ohne angabe von gründen. vielleicht solltest du aber bei dem händler ehrlich sein und sagen, das du nicht zufrieden bist und nicht direkt auf paragraphen rumreiten weil die agb´s nicht aushängen. denn diese kleinen händler sind in der regel viel kulanter als der grosse store.

waren nur mal so meine gedanken. habe das schon häufiger mitgekriegt.
falls du nicht darauf hinaus wolltest, fühl dich bitte nicht angegriffen. alle anderen die so denken, sollen sich angegriffen fühlen.

ciao

frank

p.s. habe nichts mit der computerbranche zu tun.

Indronil Ghosh frank „nur mal so ne frage an die, die so oder ähnlich denken. seid ihr alle nur...“
Optionen

ich stimme Dir zu (Frank).
Allerdings ist das mit dem Rückgaberecht, nur im Versandhandel gültig.
Schu etwas tifer bei den Postings da steht genauers drin.
Aber anonsten ist Deiner Nachricht nicht weiter hinzuzufügen!

Gruß Indronil

Loopi© (Anonym) „Grafikkarte umtauschen“
Optionen

Wenn Du die AGB's nicht sichtbar gesehen hast, dann kannst Du sie Dir ja geben lassen oder verzichtest auf den Kauf. Wer soll denn nun die gebrauchte Karte kaufen??? Du willst doch auch Neuware!
14 Tage Rückgaberecht gilt nicht für im Laden gekaufte Ware, die Fehlerfrei ist. Dann mußt Du im Internet bestellen, da gilt es.

(Anonym) Nachtrag zu: „Grafikkarte umtauschen“
Optionen

Hallo, anonymus,
es besteht kein Umtauschrecht, nur weil einem die Ware nach dem Kauf
nicht mehr gefaellt. Dies geht nur dann, wenn die Ware mangelhaft ist.
So sagt es das Gesetz in Paragraph 459 BGB. Mit AGBen hat das Ganze
auch nichts zu tun.

Herman Munster (Anonym) „Hallo, anonymus, es besteht kein Umtauschrecht, nur weil einem die Ware nach dem...“
Optionen

Selbst auf die Gefahr, für einen Erbsenzähler gehalten zu werden, das, was Du meinst, ist "reklamieren". "Umtauschen"
kann man nur Sachen, die zwar an sich vollkommen in Ordnung sind (weswegen man sie ja auch nicht reklamieren kann),
aber, in welcher Weise auch immer, "nicht passen", ganz global gesprochen; das gilt nämlich für Grafikkarten wie auch
für Hosen, die nicht die richtige Farbe haben ("Umtauschwelle nach Weihnachten").

Reklamationen muß der Händler bearbeiten, sofern sie einwandfrei auf Materialfehler, Transportschaden zum Händler etc
zurückzuführen sind, aber umtauschen müssen muß kein Händler. Einer, der seine zufriedene Kundschaft halten
und ggf. vermehren will, wird es tun, auch wenn´s dann sein eigenes Geld kostet, und - mal ehrlich - bei SO einem Händler
würden wir doch alle bevorzugt kaufen, oder? Aber müssen muß er nicht. Insofern muß ich meinen Vorrednern zustimmen.

(Anonym) Nachtrag zu: „Grafikkarte umtauschen“
Optionen

Hallo, 195.93.65.157;
mit Deiner Frage meinst Du wohl, daß Du ein Rückgaberecht gegen Er-
stattung des Kaufpreises hast. Ja, aber nur dann, wenn die GK einen
F e h l e r hat. Dann hast du 1/2 Jahr das Recht, diesen Mangel zu
rügen und die GK zurückzugeben. Besser aber: nicht warten, sondern so-
fort handeln ! (Dies ist keine Erfindung von mir, sondern kann man in
aller Ruhe in den §§ 459, 462, 465, 467, 477 (!) und 346 BGB nachle-
sen !)
Deinem Beitrag entnehme ich aber, daß die GK wohl keinen Fehler hat,
dann bleibst Du wirklich auf der Karte sitzen (es sei denn, Dein Händ-
ler wäre (freiwillig) bereit, diese zurückzunehmen und sie gegen eine
andere einzutauschen; rechtlich verpflichtet ist er hierzu nicht.

Was die von einigen anderen Usern geäußerte Ansicht des angeblichen
"14tägigen Umtauschrechts" anlangt, so ist die unzutreffend ! Im Ge-
setz gibt es hierfür keine Stütze. Wenn der Versandhandel dies frei-
willig einräumt, so ist das eben halt mal freiwillig !
Besser fährt man mit einer Bestellung im Versandhandel. Nach dem sog.
Fernabsatzgesetz hat man hier ein 2monatiges Rückgaberecht - ohne An-
gabe von Gründen - !
Liebling Kreuzberg

(Anonym) Nachtrag zu: „Grafikkarte umtauschen“
Optionen

Hallo, 195.93.65.157,

juristisch besteht kein "Umtauschrecht". Warum ?
1. Der Kauf erfolgte wohl persönlich "vor Ort" im Ladengeschäft !?
falls per Telefon, eMail etc. besteht nach dem Fernabsatzgesetz
ein Rückgaberecht von 2 Monaten seit Kaufdatum (auch wenn die
Grafikkarte einwandfrei ist)
2. "Wandelung" (= Ware zurück gegen Geld zurück) geht nicht, da
anscheinend k e i n e fehlerhafte Grafikkarte. ( § 459 BGB !)
3. Hier geht nur Kulanz: Rede doch mal mit dem Händler.

Die Darstellung von frank (angebliches 14tägiges Umtauschrecht) ist juristisch falsch !
Toi, toi, toi wünscht
Liebling Kreuzberg P.S.: Die AGBen spielen keine Rolle !

frank (Anonym) „Hallo, 195.93.65.157, juristisch besteht kein Umtauschrecht . Warum ? 1. Der...“
Optionen

hi liebling,

bin ja auch kein rechtsverdreher ;-) oder so. sollte mehr oder weniger nur etwas verallgemeinern, das es nicht so geht, wie er sich das denkt.

cu

frank

(Anonym) Nachtrag zu: „Grafikkarte umtauschen“
Optionen

Hallo, frank;
ich stimme Deinem Beitrag inhaltlich voll und ganz zu. Natürlich muß
nicht jeder User ein Rechtsverdreher sein; gerade das von Dir ange-
prangerte Denken hat sich hierzulande breit gemacht. Wenn zB ein
Franzose beim Spaziergang hinfällt und sich dabei die Hose zerreißt,
dann sagt er halt zu sich selbst, "was soll's."
Wenn ein Deutsccher unter denselben Umständen hinfällt, fragt er erst
einmal, wen er dafür haftbar machen kann.
Schon bei den alten Römern galt der Grundsatz: "Augen auf, Kauf bleibt
Kauf."
Trotz des beschissenen Wetters frohe Ostern ! wünscht
Liebling Kreuzberg