Nachdem ich heute mehrere Male Beleidigungen per "Blitz" gemeldet habe, konnte ich ausmachen, dass meistens nur eine einzige Person dahinter steckt.
Seine IP sieht so aus: 194.230.xxx.xxx
Mit Reverse Lookup fand ich heraus, dass er sich aus der Schweiz über den Knoten pop-mu-2-1-dialup-xxx.freesurf.ch einwählt.
Sein Provider ist Sunrise internet services AG Schweiz und benutzt den Adressbereich 194.230.128.0 - 194.230.255.255.
Bei weiteren Beleidigungen durch diese Person werde ich den Provider informieren und eventuelle weitere Schritte nachfragen.
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Die bessere Adresse ist m.E. der Staatsanwalt. Sowohl hier als auch in
der Schweiz gibt es den Straftatbestand der Nötigung ( § 240 StGB ).
Hierzulande geht der Strafrahmen bis 5 Jahre JVA. Solche Underdogs
verstehen nur eine Sprache: Strafvollzug und Beschlagnahme des PC's.
In Deutschland hat jede Polizeidienststelle rund um die Uhr auf, so
daß man immer eine Strafanzeige erstatten kann. Beschwerden sind zwar
o.K., aber die Underdogs wolles es ja ganz genau wissen, wie sein wei-
terer Beitrag beweist. - Liebling Kreuzberg -
Ich glaube, Ihr steigert Euch da viel zu sehr rein......von wegen Anzeigen ... Macher (Anonym: 217.1.239.88)