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CDRW gekauft, aber nicht erhalten

Hansen / 7 Antworten / Flachansicht Nickles

Als blutiger Anfänger habe ich mir vor Wochen einen Fuji T-Bird 650 Premium CDRW kaufen wollen und auch bezahlt. Nachdem ich nun zum ersten Mal meine Daten auf CD sichern wollte, habe ich garkeine Software gefunden und gemerkt, daß der vermeintliche Brenner garkeiner ist (hat mir der Hersteller bestätigt!)Wie verhalte ich mich beim Händler um die Sache gutartig zu lösen? Bevor Ihr Euch totlacht, gebt mir bitte einen brauchbaren Rat. Danke

Herman Munster Hansen „CDRW gekauft, aber nicht erhalten“
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Aus genau den Gründen dieser Art bezahle ich solche Sachen grundsätzlich nur per Euroscheck. Wenn möglich, auch erst kurz vor
Geschäftsschluß. Wenn ich denn abends feststelle, dat die olle Kröte nicht geht, gehe ich am nächsten morgen sofort um
8 Uhr zur Bank und sperre den Scheck. Natürlich suche ich dann sobald wie möglich den Händler auf und haue ihm den Laden kurz
und klein. Selbiges bei Nahnahmesendungen per Post. Funktioniert klasse.

Zu Deinem Problem: sofort einpacken und zurückbringen. Noch vorher oder unmittelbar danach Deine Bank aufsuchen und
versuchen, die Zahlung zu stoppen, bei Barzahlung allerdings hoffnungslos. Das mit dem "hat mir der Händler bestätigt", hat das
außer Dir noch jemand anderes mitbekommen, d.h. hast Du Zeugen dafür? Man muß ja nicht gleich an eine jahrelange
Gerichtsschlammschalcht dabei denken, gibt Dir aber eine bessere Startposition.

Wir wollen mal annehmen, daß sich der Typ wirklich nur vergriffen hat, dann sollte ein Umtausch dieses offensichtlichen Versehens
kein Problem darstellen. In dem Gewerbe gibt es aber auch ausgesprochene Schurken, bei denen ist "aus Versehen" an
der Regel. Entweder ist der total bekloppt oder es ist Vorsatz.

Wenn ich mit den jüngsten Änderungen zum "Fernabnahmegesetz" oder wie das heißt, richtig vertraut bin, mußt Du die
Zurücksendung - falls Du per Post bzw. Paketdienst bei einem entfernten Händler gekauft hast - auch nicht frankieren.
Er darf sich nicht weigern, unfreie Sendungen anzunehmen.

Ein Gang zur Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale ist auch eine vorzügliche Idee, ganau wie die, zum Umtauschen einen
volljährigen Zeugen mitzunehmen.

Gehen wir aber erst mal von einem wirklichen, unbeabsichtigen Irrtum aus, gib das falsche Teil zurück und verlange das richtige.
Laß Dich aber nicht abspeisen mit sowas wie "kommt erst in xyz Tagen wieder rein", dann verlange das Geld zurück.

Und wer jemand, dem sowas passiert ist, auslacht, outet sich nur als Vollidiot. So etwas kann JEDEM passieren.
Nimm es also als Lernfall, noch im Laden genau die Verpackung zu lesen, was Du erhalten hast, genauso wie beim Wechselgeld
im Supermarkt. Und kommt es per Post, dann lies die Produktverpackung von außen, bevor Du es aufreißt. Sind Zeugen
zugegen, umso besser.