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Frage an "Ebayer" !!

mimig / 6 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo,


welches Vertragsrecht wird bei Ebay denn abgeschlossen ?  Ein Kumpel von mir hat dort einen Artikel verkauft ( vor ca. 2 Wochen ) und er wartet immer noch auf sein Geld, obwohl der Käufer gesagt hat,das der Betrag überwiesen wurde !! gemeldet hat der Typ sich auch schon eine Weile nicht mehr und Ihm wird das nun alles zu blöd.


Wenn man das über Ebay klärt,dauert das wieder eine Ewigkeit. Der Käufer ist wahrscheinlich ein Spinner oder Wichtigtuer ,hat zwar noch keine Bewertungen bekommen ,hat aber dafür schon 6 mal seine Gebote die er gemacht hat zurückgezogen.


Kann man nicht den Vertrag anullieren , denn er könnte jetzt den "verkauften" Artikel anderseits privat loswerden. Ich denke mal auch wenn er das über Ebay klären will,vergeht noch eine ganze Weile .


oder was meint Ihr ?


und euch allen einen guten Rutsch --------> 2003


 


 


gruß mim

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Low Rider mimig „Frage an "Ebayer" !!“
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Kommt aber darauf an, welchen Wert der Artikel hat. Bei einer Kleinigkeit würde ich ihm eine schlechte Bewertung hineinpfeffern und damit den Verkauf als geplatzt betrachten. Dann kannst du den Artikel wieder verkaufen...

Falls es sich um höhere Summen handelt, so würde ich ebenfalls wie oben beschrieben drohen !

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