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Hünchen Herman Munster „Und solange der Gegenstand glasklar und korrekt umschrieben ist und auch...“
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bei auktionen ist man nicht käufer, sondern bieter. da hat man kein rückgaberecht. es werden auch auf Live-auktionen geschlossene kartons etc. versteigert, ohne dass der bieter weiss, was drin ist. wenn man den zuschlag bekommen hat, muss man zahlen, auch wenn da küchenabfälle drin sind. leider werden meist nur die positiven seiten solcher auktionen hervorgehoben, weil diejenigen, die sich beim ersteigern geirrt haben, selten an die öffentlichkeit wagen.
auf ebay wurden sogar schon gebrauchte klobürsten versteigert. mich wundert da eh nichts mehr.

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